DAS – verweigert Rechtschutz im selbständigen Beweisverfahren

Nach einem ganz erheblichen Leitungswasserschaden besteht Streit mit der
Gebäudeversicherung, ob noch Bauteile (wie z.B. die Wärmedämmung)
durchfeuchtet sind, ob zur Austrocknung des Mauerwerks Putz und Wandfliesen
herunter müssen, wo Schimmelpilznester sind (z.B. unter der Holzdecke, in
Versorgungsschächten).

Die Rechtsschutzversicherung verweigert die Deckungszusage für ein
selbständiges Beweisverfahren, weil die Gebäudeversicherung angeboten hat,
dass jede Partei einen eigenen Sachverständigen für die weitere überprüfung
stellen kann (aber je auf eigene Kosten, egal wie das Ergebnis aussieht).

Die Rechtsschutz ist aber auch nicht bereit, diese Sachverständigenkosten zu
übernehmen.

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