Es geht um eine Auseinandersetzung wegen einer Vermittlungsgebührenvereinbarung im Zusammenhang mit einer Nettopolice. In meiner (schon standardisierten) Rechtsschutzanfrage an Allrecht stelle ich kurz die rechtliche Problematik dar.
In diversen anderen Parallelfällen hatten daraufhin die jeweiligen Rechtsschutzversicherungen Kostendeckungszusage erteilt – nicht so die Allrecht: Sie lehnt die Kostendeckung schlicht ab, da der Fall „in den Bereich spekulativer Geldanlagen“ gehöre, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen seien.
Daraufhin teile ich der Allrecht mit, dass es hier schon nicht um den (fondsgebundenen) Lebensversicherungsvertrag geht, sondern ausschließlich um die parallele – und hiervon rechtlich völlig unabhängige – Vermittlungsgebührenvereinbarung. Eine Reaktion der Allrecht erfolgt – zunächst nicht.
Erst auf nochmalige Nachfrage bittet man nun – in sprachlich bzw. inhaltlich schwer nachvollziehbarer Form – um Vorlage umfangreicher bisheriger Korrespondenz, die zudem in der erbetenen Form teils schlich nicht existiert. Also der Allrecht nochmals verdeutlicht, worum es geht.
Nun endlich bequemt man sich zu einer Kostendeckungszusage unter Hinweis auf die Selbstbeteiligung von 150.- €. Also entsprechende Vorschussrechnung (unter Berücksichtigung der Selbstbeteiligung) an Allrecht. Es passiert – wieder nichts. Auf entsprechende Erinnerung teilt Allrecht jetzt lapidar mit:
„Ihre Kostennote ist geringer als die Selbstbeteiligung.“
Ist sie nicht (s.o.) – aber Lesen ist ganz offensichtlich nicht Allrechts Stärke. 🙁