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RSV-Blog – Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer
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ARAG – „der verschleppte Vorschuß“

Veröffentlicht am Samstag, 20. Mai 2006 um 17:51 Uhr · ARAG

Also die tun sich schon wirklich schwer mit der Anwendung des § 9 RVG.

Hochstreitige Angelegenheit (Verkehrssache). Indentitätsfeststellung problematisch. Wird ohne Zweifel nicht ohne mdl. Verhandlung abgeschlossen.

Vorschuß noch vor Abgabe an das Gericht für das Verwaltungsverfahren abgerechnet , 450,- €. Angewiesen 270,- €. Verfahren befindet sich jetzt bei Gericht. Termin zur Hauptverhandlung bestimmt.

Nach 2. Mahnung und Mitteilung über den Hauptverhandlungstermin wurde jetzt (nach 5 Monaten !) der restliche Vorschuß aus dem Verwaltungsverfahren angewiesen.

Begründung: Jetzt sei ja der Hauptverhandlungstermin angeordnet.

Kommentar: Arrogant, dass es kracht (würden meine Kinder sagen).