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RSV-Blog – Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer
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ARAG – immer wieder

Veröffentlicht am Donnerstag, 12. März 2009 um 9:00 Uhr · ARAG

Deshalb halten wir Gebühren von 85,00 Euro […] für angemessen.

schreibt die ARAG in einer Bußgeldsache einmal mehr an unsere Kanzlei. Obwohl dort eigentlich längst angekommen sein müßte, daß es (uns) nicht interessiert, was dieser Versicherer Verweigerer für angemessen hält. Die Höhe der Vergütung für die anwaltliche Leistung bestimmt der Anwalt, nicht der Versicherer, sagt das Gesetz.

Und weil es der Gesetzgeber anders gesehen hat, nehmen wir die Teil-Versicherungsleistung entgegen und stellen dem Versicherungsnehmer die Differenz in Rechnung. Verbunden mit dem Angebot, mit ihm gemeinsam einen seriösen Versicherer zu suchen, der sich an die Spielregeln hält.

Und die zahlreichen Anfragen, die uns erreichen, welchen Versicherer wir denn empfehlen würden, beantworten wir regelmäßig mit der Einleitung: Also, um die ARAG sollten Sie einen ganz großen Bogen machen.

Wir führen zwar keine Statistik; aber ich möchte trotzdem wetten, daß der Wert der nicht abgeschlossenen Verträge mit der ARAG die arroganten Kürzungen unserer Honorarrechnungen durch die ARAG bei Weitem übersteigt.

6 Kommentare

anonymisiert · 12. März 2009 um 9:46 Uhr

Aber Herr Hoenig!

Die ARAG bat Sie doch so lieb, den Versicherungsnehmer bei Gebührenstreitigkeiten außen vor zu lassen 😉 …

Beste Grüße aus München

M. Pießkalla

anonymisiert · 12. März 2009 um 10:37 Uhr

Welches wären denn die Alternativen, die man einem Mandanten vorschlagen könnte ?

anonymisiert · 12. März 2009 um 12:15 Uhr

Arag
Reduziert
Alle
Gebühren.

😉

anonymisiert · 12. März 2009 um 13:20 Uhr

Vorstandsbeschwerde!! 😉

anonymisiert · 12. März 2009 um 16:39 Uhr

ja, das macht alles unbedingt Sinn (machts du mir den Affen, mach ich dir den Affen).

Solange es noch genügend RAe gibt, die diese Kürzungen widerspruchslos hinnehmen, bringt das ein nettes Sümmchen für die ARAG.

anonymisiert · 12. März 2009 um 22:59 Uhr

Die Vorstandsbeschwerde habe ich vor kurzem durchgezogen (ich berichtete hier), aber zu einer Gebührenerhöhung führte das nicht, sie haben gerade mal richtig abgerechnet (richtig in Bezug auf die mir zugestandene 1,3er Gebühr, was vorher auch schon nicht der Fall war.
Meinen Mandanten habe ich die vollen 1,8 Gebühren in Rechnung gestellt und sie haben mich bereits gefragt, wohin sie wechseln sollen.

ARAG reduziert alle Gebühren ist wirklich ein wunderbares Kürzel.