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RSV-Blog – Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer
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ARAG – Normalerweise keine Leistung

Veröffentlicht am Freitag, 13. Juni 2008 um 7:33 Uhr · ARAG

Die ARAG hat mal wieder einen anderen Betrag für angemessen erachtet als wir berechnet hatten.

Für diese „Halten-wir-für-angemessen-Arroganz“ ist der Versicherer ja bekannt, deswegen halten wir und viele andere Kollegen es auch für angemessen, den Versicherten die Beendigung des Vertrags anzuraten bzw. unseren Mandanten andere, seriöse Versicherer zu empfehlen.

Zusätzlich zu dem üblichen sinnentleerten Textbaustein erhalten wir heute folgende Mitteilung der ARAG:

Normalerweise zahlen wir aufgrund einschlägiger Rechtssprechung nur Gebühren unterhalb der Mittelgebühr.

Es geht in dem vorliegenden Fall (Vorwurf: angeblich erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung) um ein knackig gefülltes Punktekonto, ein Fahrverbot und schwierige technische Probleme bei der Messung, Fahreridentität zweifelhaft. Das volle Programm. Reichlich Gründe also, um deutlich oberhalb der Mittelgebühr abrechnen zu können.

Man könnte den zitierten Satz auch umdeuten: Normalerweise bringt die ARAG die Leistung nur zum Teil oder gar nicht. Deswegen, liebe Mandanten, sollten Sie – normalerweise – einen großen Bogen um diesen Leistungsverweigerer machen.

1 Kommentar

anonymisiert · 6. August 2008 um 22:21 Uhr

Sie sprechen von anderen seriösen Versicherungen, welche sind das denn?
Ich bin gerade auf der Suche nach einer Rechtsschutzversicherung.

Mit freundlichen Grüßen,
Seitliz