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RSV-Blog – Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer
https://rsv-blog.de/d-a-s-feilscht-trotzig

D.A.S. feilscht trotzig

Veröffentlicht am Sonntag, 18. April 2010 um 17:33 Uhr · D.A.S.

über das eigenwillige Verständnis der Nr. 5115 VV RVG beim D.A.S. war hier schon berichtet worden. Mein Versuch, D.A.S. Hinweis auf u.a. die dort erwähnten Entscheidungen zur Einsicht zu bewegen, scheiterte auch. Es rief lediglich ein Sachbearbeiter an und fragte, ob man sich auf die Hälfte der Gebühr 5115 VV RVG verständigen könne. Anderenfalls werde man es auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lassen.

Die wird es dann wohl geben – und natürlich hier präsentiert werden. 😉

Voraussichtliches Ergebnis: D.A.S. wird verurteilt, 160,55 € zu zahlen, daneben Anwalts- und Gerichtskosten i.H.v. 253,50 €.

6 Kommentare

anonymisiert · 18. April 2010 um 18:07 Uhr

Wir drücken Dir alles, was Du brauchst 😉

anonymisiert · 19. April 2010 um 13:09 Uhr

Nicht einschüchtern bzw. abhalten lassen. Das ist das typische Verhalten in solchen Situationen. Wobei die Sachbearbeiter natürlich nichts dafür können, sondern entsprechend angehalten sind. Bundesweit lohn sich eine solche Politik natürlich.

Die Höhe der Gebühr nach Nr. 5115 VV RVG ist gesetzlich vorgeschrieben. Da gibt es keinen Verhandlungsspielraum.

Auf in den Kampf Kollege!

anonymisiert · 20. April 2010 um 15:50 Uhr

Man sollte vielleicht mehr dazu übergehen, den Ombudsmann für das Versicherungswesen mit diesen Praktiken zu beschäftigen.

Wenn das 99-zigste Amtgericht hier seine x-ste Ansicht zu den Normen des VV/RVG veröffentlicht haben wird, so wird man feststellen, dass sich immer noch nicht um grundlegende Entscheidungen des BGH gekümmert wird, um sich dann – vermeintlich noch bestärkt durch diese erstinstanzlichen Erkenntnisse – zur Fortsetzung dieses kritisierten Unwesens zu entschließen.

anonymisiert · 21. April 2010 um 10:45 Uhr

Die Taktik des Vrsicherers dürfte relativ klar sein. In tausend solcher Fälle gehen max. 50 den Gerichtsweg. Da kann man schon mal die geringen Anwaltskosten verkraften…

Die Masse machts…-)

anonymisiert · 21. April 2010 um 10:55 Uhr

@ Nilsibabe:

Tja, da hilft nur eines: Die Bande verklagen, den Prozess gewinnen und das Ergebnis hier – und ggf. auch anderenorts – veröffentlichen, um so noch mehr „Geschädigte“ zu Klagen zu ermutigen. 😉

anonymisiert · 27. April 2010 um 11:59 Uhr

[…] Rechtsschutzversicherung zur Einsicht zur bringen ist wirklich nicht einfach; man fragt sich schon, welche Interessen […]