Ich komme ja gar nicht mehr hinterher: Am 26.6.05 um die Mittagszeit bat ich den ADAC um die Erteilung der Deckungszusage für die Rechtsbeschwerde in einer OWi-Sache. Um 23:13:17 Uhr am selben Tag erreicht meine Kanzlei das Fax des Versicherers mit der begehrten Zusage und dem erfreulichen Satz: „Die angeforderten Kosten haben wir angewiesen.“
Besten Dank, Herr R. – so stelle ich mir das vor. 🙂
Pardon. Und besten Dank für die Kritik.
Mit der Abkürzung „OWi“ wird eine „Ordnungswidrigkeit“ umschrieben.
Ich verspreche, daß demächst mehr Rücksicht auf juristische Laien genommen wird, an die sich das RSV-Blog ja richtet. Dann erübrigt sich auch ein Abkürzungsverzeichnis
anonymisiert · 27. Juli 2005 um 19:26 Uhr
Mal als Nicht-Jurist: was ist ein OWI? 🙂
Waere es moeglich fuer geneigte Leser wie mich ein Abkuerzungsverzeichnis
aufzunehmen?
Gruss Ilu