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RSV-Blog – Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer
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LVM – Versuchen kann man’s ja mal?

Veröffentlicht am Montag, 9. Mai 2011 um 20:12 Uhr · LVM

In einer Bußgeldsache wurde nach der ersten Hauptverhandlung ein Sachverständigengutachten eingeholt, aufgrund dessen die Erfolgsaussichten für eine Fortsetzung der Sache gegen Null gingen. Also Einspruch gegen den Bußgeldbescheid retour und entsprechende Rechnung an LVM-Rechtsschutz.

Dort will man unter Hinweis auf ein einziges Urteil des AG Köln die Erledigungsgebühr nach Nr. 5115 VV RVG nicht zahlen, weil ja schon eine Hauptverhandlung stattgefunden habe. Nach Hinweis meinerseits auf 16 anderslautende Urteile nebst vier Kommentaren zahlt man dann doch – wenn auch „ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht“.

Schön – aber warum nicht gleich so?

13 Kommentare

anonymisiert · 9. Mai 2011 um 20:41 Uhr

Wie hieß es nochmal? Versuch macht klug! 😉

anonymisiert · 9. Mai 2011 um 22:15 Uhr

ich habe den Eindruck, dass die RSV an der Stelle eine neue Front aufbauen; in der Hoffnung, dass der BGH es dann irgendwann wieder falsch entscheidet.

anonymisiert · 10. Mai 2011 um 9:50 Uhr

Sachverständigengutachten, nach der Hauptverhandlung, um danach alles zurückzunehmen ………mmh, um was schwerwiegendes ging es denn ?

War der Mandant mit einem Bußgeld über 25 € belegt worden, so etwa 62,5 km/h innerorts ?! Oder etwas ähnlich schlimmes, bei dem natürlich erst der Gutachter klären konnte, dass ein Blitzer blitzt wenn es mal wieder braust …………?

anonymisiert · 10. Mai 2011 um 10:05 Uhr

Vertrach is Vertrach. Wenn die Versicherung Prämien dafür kassiert, auch genau solche Fälle entscheiden zu lassen, dann soll sie sich bitte nicht wundern, wenn das vertraglich vorgesehene auch passiert.

anonymisiert · 10. Mai 2011 um 10:35 Uhr

@ Heinz-Ulrich Schwarz: Und dann am Ende wieder schreien, wenn die Beitrage angehoben werden müssen… 😉

anonymisiert · 10. Mai 2011 um 11:20 Uhr

Nein, wir sind auch rechtsschutzversichert. Wir überlegen aber lange, ob wir die in Anspruch nehmen oder nicht lieber für wichtige Dinge aufheben. Wir haben natürlich einen gewissen Vorteil, weil wir nicht immer Anwälte einschalten müssen.

Aber auch wir haben schon ein Sachverständigengutachten (bezahlt von der RSV) gebraucht, um einen Geschwindigkeitsverstoß von über 25km/h auf unter 25 km/h zu „drücken“. Das liest sich nur auf den ersten Blick als überflüssig. Aber der betroffenen Fahrerin war kurz vorher ein Rotlichtverstoß unterlaufen und da bedeuteten die paar km/h weniger zwei Punkte in Flensburg weniger. Die Betroffene hat sich die Erfahrung übrigens zu Herzen genommen und ist schon wieder ein paar Jahren punktefrei, wie sie es zuvor viele Jahre gewesen war.

Man kann eben nicht alles über einen Kamm scheren wegen „nur“ ein paar km/h oder „nur“ ein paar Punkten.

anonymisiert · 10. Mai 2011 um 14:44 Uhr

@ Speedy Gonzales:

Keine Sorge, es ging schon um etwas mehr: Kräftige Geldbuße, 2 (!) Monate Fahrverbot, spannende technische Fragen, wie Signaltransport per CAN-Bus etc. Der Beweisantrag wurde vor und nochmals in in der Hauptverhandlung gestellt, das SVG aber natürlich erst dann eingeholt.

Noch weitere Vorurteile abzuarbeiten?

anonymisiert · 10. Mai 2011 um 15:50 Uhr

…..was mir immer unterstellt wird 🙂

Aber aus der Praxis ist leider nicht so selten davon zu berichten, dass gerade Personen aus dem weiteren Dunstkreis der „Berufsfahrer“ gerne einen Verkehrsrechtsschutz § 21 ARB absichern (vorzugsweise ohne SB) für etwa 65-85 € p.a. , je nach Anbieter.

Dann werden umgehend die leidigen Parkverstöße für 20 € angegangen (was das nach RVG kostet brauche ich ihnen nicht zu sagen, auch nicht welchen „Erfolg“ dies birgt), ebenso natürlich auch alle Bußgelder wie Schnellfahren, Drängeln, Ampelblitzer etc.
Meist sind die Geräte offenbar nicht geeicht, das Personal unfähig oder der Platz schlicht zur Radarkontrolle ungeeignet – egal wie einfältig die Aus-/Einrede, hauptsache man darf weiter rasen….ähm fahren.
Und dann ist selbstredend auch mal u.U. ein Gutachter fällig !!

Selbstredend ist es dann aber der böse VR, der sich bei einer Belastung von mutmaßlich dem 20fachen des Jahresbetrages erdreistet zu kündigen und damit ganz offenkundig seinen Vertragsverpflichtungen nicht nachkommt. Denn man hat ja die Prämie gezahlt !!

Und Beitragsanpassungen ………das geht ja schon mal gar nicht:

Aber wie gesagt ……..ich arbeite sicher nur Vorurteile ab.

anonymisiert · 10. Mai 2011 um 16:09 Uhr

@ Speedy Gonzales:

Nur vorsorglich: Halt- und Parkverstöße sind in fast allen neueren Bedingungswerken vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

anonymisiert · 10. Mai 2011 um 23:57 Uhr

@ RA Melchior

Aber eben nur „fast“ und genau das macht einem (hier mir) das Leben schwer, ich berichtete ……. wieso nur habe ich das undeutliche Gefühl, dass Sie meinen Kommentaren nichts positives abgewinnen können ?!?

anonymisiert · 11. Mai 2011 um 9:10 Uhr

@ Speedy Gonzales:

Keine Ahnung, es war nur ein vorsorglicher Hinweis. 😉

anonymisiert · 15. Mai 2011 um 8:54 Uhr

[…] über den misslungenen Versuch, Gebühren zu kappen, […]

anonymisiert · 24. August 2011 um 11:22 Uhr

Sehr interessanter Aufsatz. Lesenswert!