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RSV-Blog – Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer
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Pfennigfuchser ADAC

Veröffentlicht am Donnerstag, 14. Juli 2005 um 13:19 Uhr · ADAC

Der ADAC schreckt auch nicht davor zurück, sich auch wegen Kleingelds unbeliebt zu machen. Offenbar haben die Münchener nun endgültig jedes Augenmaß verloren.

Es geht um einen Prinzipienrechtstreit, den ein Mandant gegen die BVG führt. Sein Auto wurde abgeschleppt, weil es angeblich in einer Bushaltestelle geparkt war. Der Mandant wendet sich gegen die Schadensersatzforderung der BVG, die für den Einsatz ihres Mitarbeiters geltend gemacht wird. Der Gegenstandswert beträgt 42,00 EUR.

Ich habe den ADAC um Hereingabe eines Vorschusses in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr gebeten. Als Antwort erhalte ich den inhaltsleeren Textbaustein: „Beim derzeitigen Verfahrensstand halten wir eine 1,0 Gebühr für ausreichend und angemessen.“

Die eingesparte Summe, also die Differenz zwischen meiner Rechnung und der Zahlung des ADAC liegt bei 10,44 EUR (zehn Euro, vierundvierzig Cent).

Unglaublich!

2 Kommentare

anonymisiert · 15. Juli 2005 um 14:16 Uhr

Würde eigentlich folgende Konstellation funktionieren?

1. RSV zahlt nicht an Anwalt 1
2. Anwalt 1 verklagt Mandaten auf Zahlung seiner Rechnung
3. Mandant läßt sich von Anwalt 2 vertreten
4. Da die RSV natürlich im Recht ist, sollte es kein Problem sein, eine Deckungszusage für Anwalt 2 zu bekommen
5. Anwalt 1 gewinnt. Anwalt 1 bekommt sein Geld von der RSV, kann seine Gebühren für die Führung des 2. Rechtsstreites abrechnen, Anwalt 2 kann ebenfalls seine Gebühren abrechnen. RSV zahlt alles.

anonymisiert · 18. Juli 2005 um 16:35 Uhr

natürlich funktioniert diese Konstellation. Sie wird auch angewandt.

RA Mitterreiter