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RSV-Blog – Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer
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WGV – Honorar sparen, egal wie

Veröffentlicht am Dienstag, 9. Februar 2016 um 16:50 Uhr · WGV-Vers

Der Kollege Tobias Hirsch berichtet:

In einer Unfallsache vertreten wir sowohl die Halterin/Eigentümerin des Unfallfahrzeuges als auch die verletzte Fahrerin. Wir legen hierzu zwei gesonderte Akten für jede Mandantin an und machen entsprechend jeweils gesondert zum einen die fahrzeugbezogenen Ansprüche der Halterin und zum anderen die (im Wesentlichen) immateriellen Ansprüche der Fahrerin geltend.

Nun meint die WGV, das sei ja eine gebührenrechtliche Angelegenheit, weshalb auch nur einmal eine Geschäftsgebühr angefallen sei. Auf solch einen Unsinn muss man erst einmal kommen…

In der Tat – manchen Rechtsschutzversicherungen ist wirklich kein Argument zu doof, um Anwaltshonorare zu kürzen.

3 Kommentare

anonymisiert · 10. Februar 2016 um 9:19 Uhr

ich bin mir sicher, dass manch andere Versicherung solch einen „Unfug“ als kreativ betrachtet und wir dies bei den üblichen Verdächtigen auch bald lesen werden können!

anonymisiert · 17. Februar 2016 um 12:28 Uhr

Glücklicherweise hat das ein oder andere LG/AG dem bereits einen Riegel vorgeschoben:
LG Hagen AnwBl. 78, 67
LG Aachen Urteil vom 13. November 2009 Az. 6 S 122/09
LG Mannheim VersR 66, 299
Klimke, VersR 73, 1154
AG Mülheim an der Ruhr Urteil vom 20.4.2012 – 23 C 1958/11

anonymisiert · 23. Februar 2016 um 14:09 Uhr

LiKo Speth,

das ficht die WGV natürlich nicht an, die an ihrer Auffassung festhält und ein unpassendes OLG-Urteil zitiert.

Dann wird eben geklagt werden…