Zusammenarbeit mit Rechtsschutzversicherungen

Eine interessante Veranstaltung, und der ehemalige Leiter des ARAG-Schadenbüros Berlin widerstand der Versuchung, sie als Werbeverantsltung zu nutzen.

Das Interessanteste vorweg: Herr Ass. Kozik ist wohl aufgrund der schlechten Presse für die ARAG als Verbindungsmann zur Rechtsanwaltschaft auserkohren, m.A.w.: Er ist der lebende Kummerkasten für die Rechtsanwälte und das nicht nur für die ARAG, er wird auch versuchen, bei anderen Versicherern hilfreich zu wirken.

Assessor Klaus Kozik
Abteilungsreferent Management Rechts-Service
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Tel.: 0211/963 25 36
Fax: 0211/ 963 2765
mailto:klaus.kozik@arag.de

Die neue Leiterin des Berliner Büros der ARAG ist Fr. Prinz Tel: 030/247 45 – 5081

Ansonsten brachte die Veranstaltung Einblick in das 1×1 der ARB 2000, insbesondere in die Leistungsarten und der Definition des Versicherungsfalles. Mit Sicherheit entschärft die Kenntnis der Bedingungen die Diskussion und schafft Verständnis für ggfls erfolgende Ablehnungen.

Nachfolgend ein paar interessante Zitate:

„Wenn der Sachbearbeiter den Sachverhalt nicht unter eine der Leistungsarten subsumieren kann, beginnt die Brieffreundschaft mit der Rechtsschutzversicherung“

„Versicherungen versuchen sich zu wehren, kommentarlos den Schwellenwert zu zahlen“…“wenn Sie 1,2 abrechnen bekommen Sie es bestimmt“

„Bei eingeschränkter Versicherungszusage sollten Sie sofort einen angemessenen Vorschuß nehmen“

Nach seiner Ansicht führt fast jede nachvollziehbare Begründung für den Ansatz des Schwellenwertes zum antragsgemäßem Ausgleich. Die Versicherer verweisen aber auf das Spektrum von 0,5 bis 2,5 und sind nicht bereit, kommentarlos 1,3 zu zahlen.

Beim Beratungsrechtsschutz in Familiensachen machte er deutlich, daß hier einiges an Potential nicht ausgeschöpft würde, da jede Rechtsänderung (Getrenntleben, einverständliche Scheidungsmöglichkeit, etc.) einen Versicherungsfall darstelle und somit eine mehrfache Abrechnung während des „Ehefalles“ möglich sei.

Zu Hartz IV verwies er darauf, daß durch die Rechtsänderungen nunmehr teilweise der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet sei und damit auch in Sozialhilfesachen der Versicherungsschutz häufig gegeben sei, was vielen RA’s nicht bekannt sei.

Zuletzt wurden die Vergütungsvereinbarungen mit den Versicherern diskutiert, für die wohl insbesonder die ARAG viel Schelte erhalten habe. Er sieht es völlig pragmatisch und meint, daß jede Vereinbarung für beide Seiten einen Gewinn darstellen müsse. Die Vorschläge seien Vorschläge und abänderbar. Der Regelvorschlag gehe davon aus, daß im Gegenzug die ARAG auch Mandate an den Anwalt weiterreiche. Die Vereinbarung sei jederzeit kündbar und jede Partei könne überprüfen, ob sie sich für sie gelohnt habe.

Wer kein Interesse an der übertragung der Mandate habe, solle ein anderes Angebot machen, daß sich für beide Seiten rechne(oder es lassen). Die ARAG sei naturgemäß daran interessiert, die Kosten zu senken und den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Wer fünf, sechs gleichartige Fälle im Jahr mit der ARAG habe, solle ruhig ein Angebot zur Vereinfachung der Abrechnung machen.

Dann wollen wir ‚mal sehen, wie es weiter geht.

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