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RSV-Blog – Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer
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Allianz – hat der „Patient“ sich erholt?

Veröffentlicht am Freitag, 12. Februar 2010 um 15:05 Uhr · Allianz

Deckungsanfrage per Mail am 10.02.10, 11:25 h,
Deckungszusage per Fax am 11.02.10, 19:31 h!

Kompliment, Herr Sch.!!

RAUG

3 Kommentare

anonymisiert · 12. Februar 2010 um 16:57 Uhr

Naja, es ging ja „nur“ um eine Deckungszusage, nicht um eine Zahlung. 😉

anonymisiert · 12. Februar 2010 um 19:11 Uhr

@ RA Melchior

Ich übe mich halt in der Kunst, auch an den kleinen Fortschritten mich zu erfreuen!! 🙂

LG

RAUG

anonymisiert · 24. Februar 2010 um 10:03 Uhr

Mhh, da haben Sie aber Glück gehabt, Herr Kollege ! Außergerichtliche DS-Anfrage vom 08.01.2010 – DS am 12.01.2010, ok, das war in Ordnung. HaftpflichtV stellt sich quer, also gerichtliche DS-Anfrage am 05.02.2010. Bis heute keine Reaktion. Mittlerweile Klage gegen die Mdtin eingegangen. Also heute mal eben Anruf wegen DS, damit Widerklage erhoben werden kann. Reaktion von Frau T. – sie braucht noch 1 1/2 Wochen zur Bearbeitung. Problem, Gericht hat 495a Verfahren angeordnet, Widerklage eventuell dann nicht mehr möglich. Frau T wollte die Sache auch nicht vorziehen. Frau T bezichtige mich dann der „Lüge“, es gäbe keine kurzen Fristen und ICH hätte mich mal eher melden sollen. Sorry, liebe Frau T. aber in 2 1 /2 Wochen hätten „Sie“ auch die DS-Anfrage mal bearbeiten können. Wie war das mit der Rechtsprechung und der Frist von 3 Wochen, dass DS dann als erteilt gilt ? Widerwillig gab Frau T dann die Telefonnummer des Gruppenleiters P. Dieser zeigte sich am Telefon schonmal einsichtig und versprach sich zu kümmern. Mal sehen, ob heute noch was geschieht. Frau T meinte übrigens, ich solle alles nochmal faxen – klar ! Damit es gescannt wird und dann wieder 3 Wochen unbearbeitet bleibt ?