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RSV-Blog – Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer
https://rsv-blog.de/arag-auf-ein-neues

ARAG – auf ein Neues ….

Veröffentlicht am Montag, 26. April 2010 um 16:07 Uhr · ARAG

Es existieren nun reihenweise Entscheidungen zur Mittelgebühr (unter denen kein Geringerer als der BGH versammelt ist).

Nach Vorschußanforderung (welche auf der Basis der Mittelgebühr berechnet wurde) will nun erst einmal geprüft werden, welchen Umfang und welche Schwierigkeiten (§ 14 RVG) diese Angelegenheit aufweist.

Wahrscheinlich steht in den Arbeitsunterlagen der RSV (§ 14 ARAG-VG), dass in solchen Fällen dann ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zu Gunsten der RSV vereinbart wurde. Denn was wird geantwortet (hier weiter lesen) ?

3 Kommentare

anonymisiert · 26. April 2010 um 16:25 Uhr

Einfach die Differenz beim Mandanten nachfordern und ihn auf sein Sonderkündigungsrecht hinweisen.

anonymisiert · 27. April 2010 um 12:47 Uhr

Ist der neue Service der ARAG schon bekannt ?

Forderungseinzug

anonymisiert · 27. April 2010 um 14:29 Uhr

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