Der Kollege Kümmerle berichtet Abenteuerliches: In einer Bußgeldsache gibt ARAG Kostendeckungszusage „zunächst einmal nur für die Akteneinsicht“. Dass Verteidigung weit mehr beinhaltet, interessiert ARAG offensichtlich nicht.
Grund, einmal wieder einen Blick auf die Beschwerdestatistik der BaFin zu werfen, speziell Rechtsschutzversicherungen. Die „Top Ten“ der deutschen Rechtsschutzversicherungen nach am 31.12.2011 versicherten Risiken sind folgender Gesellschaften:
ARAG steht dort also auf Platz 7. Setzt man allerdings die Zahl der Beschwerden ins Verhältnis zu den versicherten Risiken, ändert sich das Bild deutlich: The winner is (again) … ARAG !
www = wen wundert’s wirklich?
anonymisiert · 16. Juli 2013 um 18:42 Uhr
Siehe auch hier:
http://www.kanzlei-hoenig.de/2013/erst-mal-nur-akteneinsicht/