Der Kollege Kümmerle berichtet Abenteuerliches: In einer Bußgeldsache gibt ARAG Kostendeckungszusage „zunächst einmal nur für die Akteneinsicht“. Dass Verteidigung weit mehr beinhaltet, interessiert ARAG offensichtlich nicht.
Grund, einmal wieder einen Blick auf die Beschwerdestatistik der BaFin zu werfen, speziell Rechtsschutzversicherungen. Die „Top Ten“ der deutschen Rechtsschutzversicherungen nach am 31.12.2011 versicherten Risiken sind folgender Gesellschaften:
- D.A.S. ALLG. RS
- ADAC-RECHTSSCHUTZ
- ALLIANZ VERS.
- HUK-COBURG RS
- ADVO CARD RS
- ÖRAG RECHTSSCHUTZ
- ARAG SE
- ROLAND RECHTSSCHUTZ
- DEURAG DT. RS
- DEVK RECHTSSCHUTZ
ARAG steht dort also auf Platz 7. Setzt man allerdings die Zahl der Beschwerden ins Verhältnis zu den versicherten Risiken, ändert sich das Bild deutlich: The winner is (again) … ARAG !
- ARAG SE
- D.A.S. ALLG. RS
- ROLAND RECHTSSCHUTZ
- ADVO CARD RS
- DEURAG DT. RS
- ALLIANZ VERS.
- ÖRAG RECHTSSCHUTZ
- HUK-COBURG RS
- DEVK RECHTSSCHUTZ
- ADAC-RECHTSSCHUTZ
www = wen wundert’s wirklich?
Siehe auch hier:
http://www.kanzlei-hoenig.de/2013/erst-mal-nur-akteneinsicht/