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RSV-Blog – Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer
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ARAG – Lächerliche Kürzungen

Veröffentlicht am Donnerstag, 20. Juni 2013 um 18:07 Uhr · ARAG

Dass in durchschnittlichen Verkehrsunfallsachen eine 1,3-Gebühr üblich ist, dürfte so langsam jeder verstanden haben – nicht so die ARAG.

Meine entsprechende Gebührennote über 287,15 € kürzte die ARAG heldenhaft auf 248,83 € und beglückt mich mit folgenden Dümmlichkeiten:

… halten wir den von Ihnen berechneten Vorschuss nicht für angemessen. Wir haben einen Pauschalbetrag von 248,83 Euro zugrunde gelegt und incl. Nebenkosten an Sie überwiesen. Eine endgültige Berechnung unter Beachtung der Kriterien des § 14 RVG kann erst nach Abschluss der Angelegenheit erfolgen.

So viel Dünnsinn in einem einzigen Absatz – das ist schon eine Leistung:

Die angebotene telefonische Kontaktaufnahme mit einem „kompetenten Mitarbeiter“ spare ich mir angesichts dieses offenkundigen Beweises des Gegenteils lieber.

3 Kommentare

anonymisiert · 20. Juni 2013 um 22:14 Uhr

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anonymisiert · 3. Juli 2013 um 0:59 Uhr

Echt zum Kotzen diese Versicherer. Ist mit den Krankenkassen auch nicht anders. Honig um den Mund schmieren, dann kommt Krankenhaus und der behandelnde Arzt zeigt unter der Hand das Anschreiben der Krankenkasse. Im Kontext liest sich das genauso wie die Schmonzette der RS-Versicherer.

anonymisiert · 4. Juli 2013 um 12:12 Uhr

Hier zahlt es sich wohl aus, wenn man einen Versicherungsvertreter an seiner Seite hat, der einen unterstützt.