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RSV-Blog – Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer
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ARAG stammelt

Veröffentlicht am Mittwoch, 23. April 2008 um 12:03 Uhr · ARAG

Wir hatten die ARAG in einer Bußgeldsache im Auftrag unseres Mandanten um die Deckungszusage und einen Vorschuß gebeten. Die Deckungszusage kam in angemessener Zeit, dazu noch dieses Gestammel:

ARAG stammelt.jpg

Ich frage mich, welche Ausbildung die Sachbearbeiter der ARAG haben. Rechtsschreibefehler machen wir alle, aber das Schreiben, mit dem mal wieder das Honorar gekürzt wird, ist nun schon jenseits von Gut und Böse.

Lieber ARAG-Mitarbeiter: An wen soll ich die Honoraranzahlung für meine Arbeit weiterleiten? Was ist ein angemessenenpausch. Vorschuß? Was für ein Gestammel muß ich erwarten, wenn ich Sie anrufe?

4 Kommentare

anonymisiert · 23. April 2008 um 13:08 Uhr

Wait and see: „Wir helfen Ihnen gerne“ 😉

anonymisiert · 23. April 2008 um 13:41 Uhr

Jaja, die „Rechts(!)schreibefehler“. Kann man zuhauf auch auf www.kanzlei-hoenig.info, www.motorradrecht.de, www.kreuzberger-verkehrsrecht.de oder www.vier-strafverteidiger.de bewundern. Aber das ist natürlich etwas ganz anderes …

anonymisiert · 23. April 2008 um 14:26 Uhr

@ Eugen:
Wenn man mal einen Witz nicht entdeckt oder nicht versteht, ist das sicherlich nicht weiter schlimm. Aber dann sollte man hier wenigstens nicht den humorlosen Oberstudienrat geben. Meinen Sie nicht?

anonymisiert · 24. April 2008 um 13:24 Uhr

Sehr geehrter Herr Kollege Hoenig,

ich habe eben mit der ARAG telefoniert. Sie sollen das Geld an mich weiterleiten. Vielen Dank. 🙂