Wir hatten die ARAG in einer Bußgeldsache im Auftrag unseres Mandanten um die Deckungszusage und einen Vorschuß gebeten. Die Deckungszusage kam in angemessener Zeit, dazu noch dieses Gestammel:
Ich frage mich, welche Ausbildung die Sachbearbeiter der ARAG haben. Rechtsschreibefehler machen wir alle, aber das Schreiben, mit dem mal wieder das Honorar gekürzt wird, ist nun schon jenseits von Gut und Böse.
Lieber ARAG-Mitarbeiter: An wen soll ich die Honoraranzahlung für meine Arbeit weiterleiten? Was ist ein angemessenenpausch. Vorschuß? Was für ein Gestammel muß ich erwarten, wenn ich Sie anrufe?
Wait and see: „Wir helfen Ihnen gerne“ 😉
Jaja, die „Rechts(!)schreibefehler“. Kann man zuhauf auch auf http://www.kanzlei-hoenig.info, http://www.motorradrecht.de, http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de oder http://www.vier-strafverteidiger.de bewundern. Aber das ist natürlich etwas ganz anderes …
@ Eugen:
Wenn man mal einen Witz nicht entdeckt oder nicht versteht, ist das sicherlich nicht weiter schlimm. Aber dann sollte man hier wenigstens nicht den humorlosen Oberstudienrat geben. Meinen Sie nicht?
Sehr geehrter Herr Kollege Hoenig,
ich habe eben mit der ARAG telefoniert. Sie sollen das Geld an mich weiterleiten. Vielen Dank. 🙂