Irgendwie wollen alle Rechtsschutzversicherungen hier so oft wie möglich genannt werden, anders ist nicht zu erklären, mit welcher Penetranz immer wieder berechtigte Vorschüsse einseitig gekürzt werden. Bei mir mal wieder die ROLAND. Die bekommen von mir in einer OWI-Sache Material, aus dem sich eindeutig ergibt, dass neben der Grundgebühr zumindest zwei Verfahrensgebühren und eine Hauptverhandlungsgebühr oder eine Erledigungsgebühr anfallen. Gezahlt wird nur die Grundgebühr und eine Verfahrensgebühr. Neukunden wird bei Vertragsabschluss vorgespiegelt, dass berechtigte Vorschüsse gezahlt werden. Dieses Versprechen wird nicht eingehalten. Bei der Anzahl der Neuverträge dürfte an dem Tatbestandsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit nicht der allergeringste Zweifel bestehen.
Da bei diesem Versicherer mehr als zwei Leute arbeiten dürften, die Neuverträge abschließen, könnte man durchaus auch an „bandenmäßig“ denken.
Und da es sich – wie hier im RSV-Blog zu lesen ist – ständig wiederholt mit diesen unberechtigten Kürzungen, könnte man auch an „fortsetzungsmäßig“ denken.
Darüber habe ich irgendwo schon mal was gelesen …