Ein Leser berichtet:
Ich bin DAS Kunde der höchsten Beitragsstufe (mehr als 40 Euro im Monat).
Ich habe z.Z. eine laufende Kündigungsschutzklage mit Deckungszusage (die ich wohl gewinnen werde) und hatte vorher einige Telefonanfragen wo hin und wieder außergerichtlich ein Brief geschrieben und vom Anwalt abgerechnet wurde.
Nun bekam ich von der DAS ein Schreiben „Meldung Ihrer Daten“:
„Im Zusammenhang mit Ihrem Schadensfall haben wir Ihre Daten (Name, Anschrift, Geb.datum, ggf. Firma) an das Hinweis- und Informationssystem HIS gemeldet. …
Wenn Sie zukünftig einen Vers.antrag stellen oder einem Versicherer einen Schaden melden, kann der jeweilige Versicherer die Daten abfragen und nutzen.
Näheres www.informa-irfp.de“
Vermutlich wird man bei einer gewissen Häufung gekündigt und findet dann auch keine neue Versicherung…?
Ich habe mich an die DAS gewandt und Einspruch erhoben. Der Call Center Mitarbeiter wollte dies prüfen. Ich habe noch keine Antwort.
Der Leser fragt: „Was halten Sie davon? Offenbar kann man nichts dagegen tun…?“
Gute Frage. Tatsächlich kann man die D.A.S. wohl nicht an einer solchen Meldung an HIS (früher auch als Uniwagnis bekannt) hindern. Die Botschaft zwischen den Zeilen dürfte allerdings klar sein: Meldest Du noch einen Schaden, fliegst Du raus – und wirst wohl kaum noch woanders unterkommen.
Fraglich, ob die Tatbestände des BDSG tatsächlich eingehalten sind. Grundsätzlich gilt: keine Übermittlung von personenbezogenen Daten ohne schriftliches Einverständnis des Betroffenen.