Rechtsanwalt Jochen Seeholzer aus Hamburg berichtet über seine Erfahrungen mit dem D.A.S.
Der D.A.S. erteilt für eine aussergerichtliche Angelegenheit Deckungszusage. Ich arbeite etc. Meine 1,5 Mittelgebühr begründe ich brav im Rahmen des § 14 I RVG.
Nun schreibt mir der D.A.S. zurück, ich könne ja nur eine 1,3 Gebühr abrechnen, ohne dies zu begründen.
Es geht um schlappe € 13,00….
So eine Knickerigkeit muß man eigentlich hier nicht weiter kommentieren. Der Versicherer selbst reagierte allerdings auf eine Protestnote des Kollegen. Er solle doch zufrieden sein, im Normalfall (!!) zahle der D.A.S. noch viel weniger.
Der DAS ist eine ganz kuriose Versicherung: In einigen Bagatellsachen eines Mandanten, der auf Grund eines bestimmten Anlasses in einige Rechtsstreitigkeiten verwickelt ist, wird über Bagatellbeträge (aktuell geht es nach Abzug der SB um 5 (!) €) endlos debattiert; in anderer Sache wurde ein Vorschuss in vierstelliger Höhe innerhalb von 2 Wochen nach Kostenschutzanfrage ohne weiteres überwiesen. Da diese Sache aber von einer anderen, neuen SB bearbeitet wurde, kann ich der Dame keine große Zukunft beim DAS prophezeien.
P.S.
Da es ja nun auch bei Altverträgen möglich ist, am Wohnort des VN zu klagen, werde ich in diesem jahr dazu übergehen, Deckungsklagen zu erheben. Der Aufwand ist auch nicht höher als die endlose Korrespondenz mit einigen Versicherern.
Immerhin – die D.A.S. antwortete fast immer zeitnah. Leider stieg aber mein Korrespondenzaufwand 2009 erheblich.
Es gibt auch Anwälte, die 39 Euro Mahnkosten bei armen Menschen per Mahnbescheid eintreiben und dann noch per Stempel von der Sekretärin „unterzeichnen“ lassen. Was heißt denn hier „Kleinlich“. SIE sind doch das Problem, wenn Sie nicht auf Ihre 13 Euro verzichten können
@ schmid:
Recht unsachlich Ihr „Beitrag“. Wieso sollte man als Anwalt (= Dienstleister!) auf Bezahlung für geleistete Arbeit verzichten ? Dann gerade noch, wenn die anfallenden Kosten von der Versicherung getragen werden müssen ?
Arbeiten Sie kostenlos ?
Ich bin bei D.A.S. versichert aber ohne anspruch auf Verkehrsrecht.
Nun wurde meine Motorrad in einer SB waschanlage schaden zugefügt (Mitarbeiter der Anlage stellte mir falsche reiningungsmittel zu verfügung und half mir auch beim waschen). Ein Rechtschutz von DAS wurde abgelehnt weil es sich angeblich um Verkehrsrecht handelt.
Ist es wirklich Verkehrsrecht? SB Waschanlage befindet sich auf einer private Grundstück. Sollte es sich nicht um zivilrecht handeln?
Gruss
In dem Fall dürfte die Antwort richtig sein:
Aus den ARB 2011:
„4. Formen des Versicherungsschutzes
§ 21 Verkehrs-Rechtsschutz
A. Verkehrs-Rechtsschutz für alle Landfahrzeuge
(1) Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft
als Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder während der
Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Ver-
sicherungskennzeichen versehenen und als Mieter jedes von ihm als
Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten
Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers. Der Versicherungsschutz erstreckt
sich auf alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte
Insassen dieser Motorfahrzeuge.
(2) Der Versicherungsschutz umfasst:
Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2 a),
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (§ 2 d), …“
Maßgeblich ist die Halter und / oder Eigentümerstellung eines Kraftfahrzeuges, nicht der Fall während des ruhenden oder stehenden Verkehrs.