Fast ein Stück aus dem Tollhaus: Für die übersendung der Ermittlungsakte berechnen Staatsanwaltschaften, Gerichte und Bußgeldbehören Gebühren in Höhe von 12 EUR. Die übersendungspauschale gehört zu den Verfahrenskosten, die von den Rechtsschutzversicherern erstattet werden müssen.
Da ich die Kosten nicht aus eigenen Mitteln vorlegen möchte, bin ich dazu übergegangen, den Versicherer meines jeweiligen Mandanten zu bitten, diese Kosten direkt an die Justiz- bzw. Landeskasse zu überweisen. Damit wird nicht nur meine Kasse entlastet, sondern insbesondere meine Mandats- und Finanzbuchhaltung.
Dieses Vorgehen wird auch grundsätzlich von allen Versicherern akzeptiert. Nur der Roland, jedenfalls die Berliner Gebietsdirektion, verweigert sich. Nicht, daß er von mir verlangt, ich solle die Kosten erst am Ende des Mandats abrechnen – was ja aus seiner Sicht durchaus nachvollziehbar wäre. Nein, er weigert sich lediglich, die 12 EUR auf das Konto der öffentlichen Kasse zu überweisen. Statt dessen will er ausschließlich an meine Kanzlei oder an seinen Versicherungsnehmer leisten.
Nachdem der Leiter der Gebietsdirektion mich an einem Samstag (!!) in meiner Kanzlei anrief, und (erfolglos) versuchte, mich wortreich zu überzeugen, erhielt ich am Dienstag darauf einen Brief vom Roland. Auf knapp drei eng beschriebenen Seiten und zusätzlich mit einer Kopie aus der NJW 1995 belehrte mich der Herr Gebietsdirektor über die Sach- und Rechtslage. Dieses lesenswerte Schriftstück findet man hier.
Ich habe die Geschäftsleitung in Köln darüber informiert, die ob dieses Aufwands auch den Kopf schüttelte, gleichwohl in der Sache selbst keine Änderung in Aussicht stellt. Toller Service, für den der Mandant da bezahlt.
Wirklich merkwürdig. Ich habe noch nie Probleme damit gemacht, wenn ich Rechtsschutzversicherungen gebeten habe, Kosten direkt auszugleichen.
Bestes Beispiel sind die Gerichtskostenrechnungen in Zivilverfahren, die – aus welchen Gründen auch immer – direkt an den Mandanten gehen. Die Rechnung leite ich immer direkt an die RSV weiter und habe noch nie erlebt, dass eine RSV darauf bestand, nur mit mir abzurechnen.
Vielleicht sollte man hier die Aktenversendungspauschale konsequent gleich mit der Vorschussrechnung einfordern. Dann hat die RSV wenigstens den Zinsverlust.
Mir geht es im Wesentlichen darum, die Kosten und den Aufwand für die Buchhaltung zu verringern. Bei nur 100 Mandaten p.a. mit Akteneinsichten, die über die RSV abgerechnet werden, entfallen bei mir auf diesem Wege 200 fehlerträchtige Buchungen in der Finanzbuchhaltung und noch einmal 200 in der Mandantenbuchhaltung.
Vor dem Hintergrund, daß ich den Service „Deckungszusage und Abrechnung mit dem RSV“ – wie die meisten Kollegen auch – für den Mdt. kostenfrei erbringe, vertrete ich die Ansicht, daß ich mir das nicht auch noch antun muß.
Aber außer dem Berliner Roland macht ja kein anderer Versicherer bei mir solche Fisimatenten.
Klasse! Erst „kein Vertragsverhältnis“ zwischen RSV und Anwalt reklamieren und dann was von „Annahmeverzug“ plärren. Höhö!
Es kommt noch schlimmer:
LG Berlin Beschluss v. 25.10.2004, 505Qs 157/04 – Die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 GKG KostVerz. gehört zu den allgemeinen Geschäftsunkosten des RA nach § 25 I BRAGO (nach RVGreport 04/2005 S. 150)
Wir haben unsere Firmenrechtsschutz bei Roland wegen des „Regulierungsverhaltens“ gekündigt und uns bei der Konkurrenz versichert.
Hallo,
mir fällt auf, dass zwei Kollegen immer wieder ein Problem mit der ROLAND haben.
Da kann ich nur ein klärendes Gespräch mit den verantwortlichen Gebietsleitern bei Roland empfehlen.
Nach dem ich einer diesbezüglichen Empfehlung eines Kollegen gefolgt bin, habe ich keine erwähnenswerten Probleme mehr.
Wenn doch, nutze ich den direkten Kontakt. Das ist billiger, als immer wieder Briefe zu schreiben und damit ein „Nebenmandat“ zu eröffnen.