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RSV-Blog – Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer
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DEURAG – Lahmer Laden!

Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Dezember 2009 um 19:26 Uhr · Deurag

Dass man bei DEURAG eine Zahlungserinnerung drei Wochen und zwei Tage nach Rechnungseingang für deutlich verfrüht hält, wurde bereits berichtet.

Dass man auch weitere zwei Wochen später immer noch keine Zahlung leistet, erscheint allerdings langsam frech.

2 Kommentare

anonymisiert · 31. Dezember 2009 um 14:32 Uhr

[…] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Joerg Muehrmann, KanzleiHoenigBerlin erwähnt. KanzleiHoenigBerlin sagte: RSV-Blog: DEURAG “ Lahmer Laden!: Dass man bei DEURAG eine Zahlungserinnerung drei Wochen und zwei Tage nach Rech… http://bit.ly/4u9NPY […]

anonymisiert · 1. Februar 2010 um 23:00 Uhr

Wenn alle Gesellschaften lediglich einen Postrückstand von anscheinend 5 Wochen zu verkraften hätten, dann wäre bereits einer Unmenge von Mitarbeitern dieser Häuser sicher sehr geholfen.
Manche Kanzleien sind mit einer ähnlichen Anzahl an Vorgängen ja offenkundig und nachvollziehbar eher selten bis gar nicht vertraut.