DEURAG – Lahmer Laden!

Dass man bei DEURAG eine Zahlungserinnerung drei Wochen und zwei Tage nach Rechnungseingang für deutlich verfrüht hält, wurde bereits berichtet.

Dass man auch weitere zwei Wochen später immer noch keine Zahlung leistet, erscheint allerdings langsam frech.

2 Responses to “DEURAG – Lahmer Laden!”

  1. anonymisiert sagt:

    […] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Joerg Muehrmann, KanzleiHoenigBerlin erwähnt. KanzleiHoenigBerlin sagte: RSV-Blog: DEURAG “ Lahmer Laden!: Dass man bei DEURAG eine Zahlungserinnerung drei Wochen und zwei Tage nach Rech… http://bit.ly/4u9NPY […]

  2. anonymisiert sagt:

    Wenn alle Gesellschaften lediglich einen Postrückstand von anscheinend 5 Wochen zu verkraften hätten, dann wäre bereits einer Unmenge von Mitarbeitern dieser Häuser sicher sehr geholfen.
    Manche Kanzleien sind mit einer ähnlichen Anzahl an Vorgängen ja offenkundig und nachvollziehbar eher selten bis gar nicht vertraut.