RSV-Blog – Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer https://rsv-blog.de/effektenklausel-und-prospekthaftungsklausel-in-arb-sind-unwirksam
„Effektenklausel“ und „Prospekthaftungsklausel“ in ARB sind unwirksam
Veröffentlicht am Freitag, 10. Mai 2013 um 10:49 Uhr · Allgemeines
Gemäß den Urteilen des BGH IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12 sind die beiden von diversen Rechtsschutzversicherern in ihren ARB verwendeten Ausschlussklauseln unwirksam, mehr dazu bei Juris.
1 Kommentar
anonymisiert · 30. Mai 2013 um 15:37 Uhr
Die die ARAG betreffende Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13.09.2012, Aktenzeichen: I-6 U 198/11 soll derweil immer noch beim BGH anhängig sein.
anonymisiert · 30. Mai 2013 um 15:37 Uhr
Die die ARAG betreffende Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13.09.2012, Aktenzeichen: I-6 U 198/11 soll derweil immer noch beim BGH anhängig sein.