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RSV-Blog – Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer
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„Effektenklausel“ und „Prospekthaftungsklausel“ in ARB sind unwirksam

Veröffentlicht am Freitag, 10. Mai 2013 um 10:49 Uhr · Allgemeines

Gemäß den Urteilen des BGH IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12 sind die beiden von diversen Rechtsschutzversicherern in ihren ARB verwendeten Ausschlussklauseln unwirksam, mehr dazu bei Juris.

1 Kommentar

anonymisiert · 30. Mai 2013 um 15:37 Uhr

Die die ARAG betreffende Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13.09.2012, Aktenzeichen: I-6 U 198/11 soll derweil immer noch beim BGH anhängig sein.