Rechtsschutzversicherungen machen öfter Probleme bei einer Deckungsanfrage in Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten für ein technisches Sachverständigengutachten. Dies gilt insbesondere wenn bereits ein vom Gericht bestellter „Haus- und Hofgutachter“ tätig war. Nicht so bei der ÖRAG. Deckungsanfrage nachmittags um 17.00 Uhr per Fax raus und schon um 18.11 Uhr trifft hier die Deckungszusage ein. Sehr lobens- und empfehlenswert.