Das schon beschriebene militante Schweigen der ÖRAG nimmt kein Ende. Daher jetzt folgendes Schreiben per Telefax und e-mail an ÖRAG:
Schadensnummer: 2007103657
Sehr geehrte Damen und Herren,
- Am 18.o6.2007 habe ich bei Ihnen eine Kostendeckungszusage für ein Sachverständigenverfahren gem. § 14 AKB angefordert;
- am 27.o6.2007 nochmals an Erledigung erinnert;
- am o5.o7.2007 erneut eine Erinnerung versandt;
- am selben Tage erteilten Sie endlich Kostendeckungszusage, ausdrücklich für das Sachverständigenverfahren gem. § 14 AKB;
- am o6.o7.2007 widerriefen Sie diese wieder bzw. schränkten sie auf die Beauftragung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen ein;
- am selben Tage bat ich unter Hinweis darauf, dass ein gerichtlich bestellter Sachverständiger nicht erforderlich sei, um Aufklärung;
- am 12.o7.2007 erinnerte ich an Ihre entsprechende Stellungnahme;
- am 17.o7.2007 bat ich nochmals um nunmehr unverzügliche Klarstellung.
- Heute ist der 23.o7.2007 – eine Rückantwort halten Sie nach wie vor offensichtlich ebenso wenig für erforderlich wie den heute nach zweimaligem Versuch telefonischer Kontaktaufnahme zugesagten Rückruf des Leiters der Schadensabteilung bzw. eines Teamleiters.
Sollte dieser nicht spätestens bis zum 24. Juli 2007, 12.00 Uhr erfolgen, werde ich den Vorgang Ihrem Vorstand sowie der BaFin unterbreiten.
(die freundlichen Grüße habe ich mir gespart)
Ob’s hilft, mag einstweilen bezweifelt werden. Dass die Zurückhaltung der ÖRAG (auch) damit zusammenhängt, dass es in vorliegendem Fall gegen die Provinzial Nord geht, der die ÖRAG sich zumindest eng verbunden fühlt, ist natürlich auch nur ein böser Gedanke …