Die Allianz, lange Jahre mein „Lieblings-Rechtschutzversicherer“, leistet sich folgendes:
Am 19.08.05 übersende ich den Stuttgartern meinen Abschlußbericht in einer Bußgeldsache nebst Vergütungsabrechnung. Der Sendebericht zeigt: alle 5 Seiten o.k. Als am 07.09.05 noch keine Zahlung vorliegt, geht die übliche Aufforderung an den Mandanten, seinen Rechtschutzversicherer zu umgehendem Rechnungsausgleich zu veranlassen. Dieser ruft in Stuttgart an und teilt dann, leider während meines Urlaubs, mit, die Sachbearbeiterin habe ihm erklärt, eine Rechnung sei nicht eingegangen, so etwas würde bei Herrn Groß öfter passieren. Der Mandant erhält auf seine Bitte eine Rechnungskopie, die er selbst an die Allianz leitet. Am 05.10.05 ist die Rechnung noch immer nicht ausgeglichen, worüber ich den Mandante informiere. Dieser telefoniert mit der Sachbearbeiterin und erfährt, es liege noch immer keine Rechnung vor. Und weiter: es gingen halt viele Faxe ein und ein paar Mal am Tag würde sich ein Mitarbeiter diese greifen und an die Sachbearbeiter verteilen; da könne es durchaus passieren, dass das oberste Blatt zur richtigen Akte gelangt, Folgeblätter aber in eine falsche, die würden dann vernichtet!
Wohlgemerkt: es gab bislang noch keinen Fall mit der Allianz, wo ich den Ausgleich einer von meinem Büro *nicht* übermittelten Rechnung angemahnt hätte! Hier macht man einen Rechtsanwalt gegenüber seinem Mandanten für die Unfähigkeit des Unternehmens verantwortlich, für eine ordnungsgemäße Verteilung der Fax-Eingänge zu sorgen (die habe ich allerdings auch schon bei anderen Rechtschutzversicherern festgestellt!).
Es versteht sich von selbst, dass am 05.10.05 eine geharnischte Beschwerde an die Geschäftsleitung in München abgegangen ist. Darin habe ich u.a. darauf hingewiesen, dass bis zum Eingang einer Entschuldigung der Sachbearbeiterin *jedem* Allianz-Kunden unter Schilderung obigen Sachverhalts erklärt wird, warum Schriftverkehr mit der Allianz von mir nicht mehr übernommen wird.