Wir sind auf das Jagd– und Waffenrecht spezialisiert und kennen einiges.
Das kannten wir noch nicht:
Sehr geehrte Damen und Herren RAe,
wir danken für Ihre Mitteilung.
Hiermit widerrufen wir unsere Kostenzusage vom 00.13.2999.
Diese bezog sich ausdrücklich auf den Vorwurf der fahrlässigen Tötung.
Aus den nun vorliegenden Unterlagen ergibt sich jedoch, dass gegen den Versicherüngsnehmer zwischenzeitlich wegen Mordes ermittelt wurde.
Da es sich hierbei um ein Verbrechen handelt, besteht gemäß § 2i)bb) ARB 2000 insgesamt kein Kostenschutz. Dies gilt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens und unabhängig davon, dass der Vorwurf im Laufe des Verfahrens auf fahrlässige Tötung abgeändert wurde.Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir in der gemeldeten Angelegenheit keine Leistung erbringen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Allianz Rechtsschutz-Service GmbH
Der Mandant ist für den Tod eines Menschen verantwortlich. Das ist für ihn schwer erträglich. Freunde wenden sich ab. Ein Verbleib am Arbeitsplatz ist nicht mehr möglich. Die Staatsanwaltschaft eröffnet ein Verfahren gegen ihn wegen des Vorwurfes der fahrlässigen Tötung. Wir beantragen für den Mandanten die Deckungszusage, die auch erteilt wird.
Nun laufen die Ermittlungen irgendwann ins Leere. Da muß es doch einen Hintergrund geben, das kann doch kein Unfall gewesen sein. Also ermitteln die Polizeibeamten nunmehr wegen Mordes im Umfeld des Mandanten. Es bleibt dabei, keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Tat. Der Staatsanwalt schreibt seine Anklage wegen fahrlässiger Tötung, das Gericht läßt die Anklage zu und verurteilt wegen fahrlässiger Tötung. Das Opfer bleibt tot. Der Täter ist ein gebrochener Mann.
Die Verteidigerkosten zahlt die Allianz sowieso nicht, im Versicherungsvertrag ist nur die gesetzliche Vergütung geschuldet. Zu der gesetzlichen Vergütung kommen die Verfahrenskosten, insbesondere für die zahlreichen Gutachten. Dafür hat er ja schließlich die Rechtsschutzversicherung.
Dachte er.
Nun wird er um Verständnis gebeten. Die Versicherung kann keine Leistungen erbringen. Wahrscheinlich will sie ja, aber sie kann nicht. Oder will sie einfach nicht?
Was ist ein „Vorwurf“ im Sinne der ARB der Allianz? Die Meinung eines durchgeknallten Polizeibeamten, der wegen Mordes ermittelt? Oder ist es die Anklageschrift?
Der Einleitungsvermerk geht von fahrlässiger Tötung aus. Die Anklage und das Urteil auch. Irgendwann ermittelt einer wegen Mordes und das führt dazu, daß die Allianz Versicherungs-AG leistungsfrei wird?
Hier geht es nicht um ein Knöllchen. Hier geht es im wahrsten Sinne des Wortes um Existenzen. Und wir bekommen so einen Schrieb. Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsschutzversicherer: Wundern Sie sich wirklich, warum wir unseren Mandanten von Rechtsschutzversicherungen abraten und im Regelfall auch nicht die Abwicklung übernehmen?