Archive for the ‘Allianz’ Category

Irgendwann ist es ein Kampf gegen alle und jeden

Mittwoch, Dezember 9th, 2015

Wir sind auf das Jagd– und Waffenrecht spezialisiert und kennen einiges.

Das kannten wir noch nicht:

Sehr geehrte Damen und Herren RAe,

wir danken für Ihre Mitteilung.

Hiermit widerrufen wir unsere Kostenzusage vom 00.13.2999.

Diese bezog sich ausdrücklich auf den Vorwurf der fahrlässigen Tötung.
Aus den nun vorliegenden Unterlagen ergibt sich jedoch, dass gegen den Versicherüngsnehmer zwischenzeitlich wegen Mordes ermittelt wurde.
Da es sich hierbei um ein Verbrechen handelt, besteht gemäß § 2i)bb) ARB 2000 insgesamt kein Kostenschutz. Dies gilt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens und unabhängig davon, dass der Vorwurf im Laufe des Verfahrens auf fahrlässige Tötung abgeändert wurde.

Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir in der gemeldeten Angelegenheit keine Leistung erbringen können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Allianz Rechtsschutz-Service GmbH

Der Mandant ist für den Tod eines Menschen verantwortlich. Das ist für ihn schwer erträglich. Freunde wenden sich ab. Ein Verbleib am Arbeitsplatz ist nicht mehr möglich. Die Staatsanwaltschaft eröffnet ein Verfahren gegen ihn wegen des Vorwurfes der fahrlässigen Tötung. Wir beantragen für den Mandanten die Deckungszusage, die auch erteilt wird.

Nun laufen die Ermittlungen irgendwann ins Leere. Da muß es doch einen Hintergrund geben, das kann doch kein Unfall gewesen sein. Also ermitteln die Polizeibeamten nunmehr wegen Mordes im Umfeld des Mandanten. Es bleibt dabei, keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Tat. Der Staatsanwalt schreibt seine Anklage wegen fahrlässiger Tötung, das Gericht läßt die Anklage zu und verurteilt wegen fahrlässiger Tötung. Das Opfer bleibt tot. Der Täter ist ein gebrochener Mann.

Die Verteidigerkosten zahlt die Allianz sowieso nicht, im Versicherungsvertrag ist nur die gesetzliche Vergütung geschuldet. Zu der gesetzlichen Vergütung kommen die Verfahrenskosten, insbesondere für die zahlreichen Gutachten. Dafür hat er ja schließlich die Rechtsschutzversicherung.

Dachte er.

Nun wird er um Verständnis gebeten. Die Versicherung kann keine Leistungen erbringen. Wahrscheinlich will sie ja, aber sie kann nicht. Oder will sie einfach nicht?

Was ist ein „Vorwurf“ im Sinne der ARB der Allianz? Die Meinung eines durchgeknallten Polizeibeamten, der wegen Mordes ermittelt? Oder ist es die Anklageschrift?

Der Einleitungsvermerk geht von fahrlässiger Tötung aus. Die Anklage und das Urteil auch. Irgendwann ermittelt einer wegen Mordes und das führt dazu, daß die Allianz Versicherungs-AG leistungsfrei wird?

Hier geht es nicht um ein Knöllchen. Hier geht es im wahrsten Sinne des Wortes um Existenzen. Und wir bekommen so einen Schrieb. Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsschutzversicherer: Wundern Sie sich wirklich, warum wir unseren Mandanten von Rechtsschutzversicherungen abraten und im Regelfall auch nicht die Abwicklung übernehmen?

Lesen die das eigentlich?

Dienstag, April 1st, 2014

Ich achte sonst tunlichst darauf, mit Rechtsschutzversicherungen nichts zu tun zu haben. In manchen Fällen geht es jedoch nicht anders. Nun habe ich sogar zwei solcher „Mandate“, siehe zpo-mal-neu.

Mit der Allianz führe ich nun wohl eine längere Brieffreundschaft.

Der Mandant leidet unter dem Bescheid einer Waffenbehörde, für den nach dem Gesetz zum Teil der Sofortvollzug angeordnet ist, zum anderen Teil der Sofortvollzug von der Behörde angeordnet wurde. Das ist ein gravierender Eingriff in die Rechte des Mandanten, denn er kann nicht abwarten, wie über seinen Widerspruch entschieden wird, sondern muß seine Erlaubnisse (Jagdschein, etc.) sofort abgeben.

Ich denke, das leuchtet jedem ein?

Wir haben beim Verwaltungsgericht einen Antrag gestellt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen, bzw. wiederherzustellen. Ein solcher Antrag muß, soll er Erfolg versprechen, sorgfältig begründet werden. Das haben wir auf sechs Seiten ausgeführt und der Allianz als Anlage zum Antrag auf Rechtsschutzgewährung übersandt.

Nun kann die Versicherung das einfach ignorieren und die Deckungszusage erteilen. Einverstanden.

Aber diese Antwort führt hier nur zu Bluthochdruck:

Bezüglich des einstweiligen Rechtschutzes, fragen wir an wofür dieser gewünscht wird.

Wir hatten hierfür bislang keinen Kostenschutz bestätigt und sehen auch kein Eilbedürfnis.

Für den Nicht – Eingeweihten ist natürlich denkbar, daß der Antrag völlig unsinnig ist. Eingeweihte wissen, daß ich einer der wenigen Spezialisten im Waffenrecht bin und wir auch zum Thema eine spezielle Website zur Verfügung stellen: Deutsches Waffenrecht. Unterstellen wir also, daß der Antrag und die Begründung tauglich sind.

An die hier Mitlesenden der RSV-Zunft: Was soll man eigentlich in solchen Fällen machen (außer die Deckungszusage vor Einreichung des Antrages abzuwarten)?

Wofür der einstweilige Rechtsschutz gewünscht wird und woraus sich die Eilbedürftigkeit ergibt, steht im Antrag an das Gericht und ergibt sich aus dem der RSV eingereichten Bescheid der Behörde.

Copy & Paste! Ich werde der Allianz den Antrag noch einmal im Fließtext des Antwortschreibens zur Verfügung stellen.

Allianz-Rechtsschutz – Deckungszusage erst nach Klage

Mittwoch, April 17th, 2013

Der Kollege Hans-Dietrich Mewes aus Leipzig schilderte uns folgende Geschichte:

Kosten für die Einholung der Deckungszusage – Erst Klage führte zum Ziel

Eine Mandantin bat in einer Mietrechtsangelegenheit um Erteilung der Deckungszusage. Auf Anforderung der Versicherung wurden weitere Unterlagen zur Prüfung übersandt. Als vier Wochen nach Übersendung der angeforderten Unterlagen noch keine Deckungszusage vorlag, erfolgte die Beauftragung des Autors mit der Einholung der Deckungszusage.

Die Versicherung wurde mit anwaltlichem Schreiben gemahnt und um Erteilung der Deckungszusage gebeten. Drei Tage später lehnte die Versicherung die Erteilung der Deckungszusage ab. Daraufhin wurde gegenüber der Versicherung nochmals umfangreich der Anspruch der Mandantin begründet und die Erteilung der Deckungszusage erbeten. Einen Monat und eine weitere Mahnung später erteilte die Rechtsschutzversicherung schließlich die Deckungszusage für die mietrechtliche Angelegenheit.

Gegenüber der Rechtsschutzversicherung wurden jetzt die Kosten von 83,54 € für die Einholung der Deckungszusage geltend gemacht. Wieder einen Monat später lehnte die Versicherung die Begleichung der Kosten ab. Auch die zweite Aufforderung zur Kostenbegleichung wurde einen weiteren Monat später erneut abgelehnt.

Die Mandantin beauftragte daraufhin den Autor, die Kosten für die Einholung der Deckungszusage im Klagewege geltend zu machen. Der Allianz wurde der Klageentwurf übersandt und nochmals Gelegenheit gegeben, die Kosten zu begleichen. Eine Reaktion erfolgte nicht. Die Klage wurde eingereicht. Nach Zustellung der Klage und Terminsbestimmung, wurden die Kosten für die Einholung der Deckungszusage sowie sämtliche Kosten des eingeleiteten Klageverfahrens durch die Versicherung beglichen, so dass Klagerücknahme erfolgen konnte. Warum nicht gleich so?

In der Tat – Warum nicht gleich so? Muss es immer erst die Brechstange sein? 🙁

Allianz-Rechtsschutz – the same procedure …

Dienstag, Oktober 25th, 2011

Die Bearbeitungszeiten bei der Allianz-Rechtsschutz waren schon 2008 zu beklagen. Offensichtlich hat sich nichts gebessert:

Spätestens seit Beantwortung einer Nachfrage zu meiner Rechnung hätte man diese ausgleichen können. Stattdessen passiert einen Monat lang – nichts! auf telefonische Nachfrage hört man das übliche Lied: Kollegen krank, in Urlaub etc. pp., daher habe man die Sache noch nicht bearbeiten können, wolle aber „versuchen“, es diese Woche noch zu erledigen.

Komisch, dass z.B. die R+V-Rechtsschutz in aller Regel auf Schreiben noch am selben Tage antwortet. Sollte man dort einen Personalüberhang haben? 😉

Eine Angelegenheit für die Allianz

Montag, September 19th, 2011

Zwei miteinander verheiratete Mandanten sind Empfänger von Hartz IV und haben jeweils einen eigenen Aufhebungsbescheid erhalten. Nach erfolglosen Widerspruchsverfahren stehen nun zwei separate Widerspruchsbescheide im Raum, die naturgemäß mit zwei separaten Klagen angefochten werden sollen.

Auf die Deckungsanfrage hin teilt die Allianz mit, dass sie einmal Deckung gewährt, es sich jedoch um eine einzelne Angelegenheit handele.

Man sehe

„hier keinen Grund, warum unterschiedliche Widerspruchsbescheide in unterschiedlichen Klageverfahren angegriffen werden müssen, um dann im Verlauf der verfahren durch das Gericht zu einem Verfahren zusammengeführt zu werden.“

Nun, der Grund ist ganz einfach und der Allianz nach eigenem Bekunden auch bekannt:

Es sind zwei unterschiedliche Widerspruchsbescheide. Und das Gericht entscheidet über eine Verbindung der Verfahren, nicht die klagenden Parteien. Und bis zu der Verbindung sind und bleiben es zwei unterschiedliche Angelegenheiten!

Eine Änderungskündigung der Allianz

Montag, April 18th, 2011

Auf welche Art Versicherungsunterunternehmer alte – für den Versicherungsnehmer günstige – Verträge in neue – für den Versicherer rentablere – Verträge ändern, schildert eine Kundin der Allianz:

Wir haben eine Kuendigung unserer seit Febr.1976 laufenden Rechtsschutzversicherung erhalten. In den uns vorliegenden Bestimmungen heisst es „Bejaht der Versicherer seine Leistungspflicht fuer mindestens zwei in einem Kalenderjahr eigetretene Versicherungsfaelle … ist er … berechtigt zu kuendigen“.

Nun haben wir uns „erlaubt“, im Juni 2009 und Anfang dieses Jahres die Versicherung in Anspruch zu nehmen und bekommen ohne Vorwarnung die Kuendigung wegen Schadenssituation, mit dem Hinweis auf moegliche Aenderung des Vertrages mit 300 Euro Selbstbeteiligung und Beitragsangleichung (wie hoch auch immer diese sein mag?)

Bisher zahlen wir 98,51 Euro jaehrlich, ohne Selbstbeteiligung.

Nun haben wir den „Schwarzen Peter“, nachdem, wie ich Internetrecherchen entnehmen konnte, es bei Kuendigung seitens des Versicherers auch schwer ist, eine neue Versicherung zu finden. Dazu sei erwaehnt, dass die Versicherung in den 35 Jahren Laufzeit (Familie mit 3 Kindern) keine 10mal und schoen ueber Jahre verteilt in Anspruch genommen wurde und sich die zu zahlenden Betraege zwischen 80 und 250 Euro befanden.

Ich bin kein Anwalt, aber dieses Vorgehen widerstrebt absolut meinem Rechtsempfinden und ich sehe darin einen Vertragsbruch. Es liegt auf der Hand, dass der Versicherer uns nur aus dem Vertrag schmeissen will.

Vielleicht hat ja jemand eine Idee, wie man diesem Verhalten des Versicherers phantasievoll begegnen kann. § 92 VVG könnte einen möglichen Ansatz enthalten.

übrigens: Die Allianz ist da nicht allein mit dieser Praxis. Die ARAG bereinigte ihren Bestand auf eine ähnliche Weise schon seit längerer Zeit.

Allianz und die Rechtsprechung

Samstag, März 12th, 2011

Der Kollege Lars Ritterhoff berichtet über Verständnisprobleme:

In einer Deckungsanfrage bezog ich mich auf eine mittlerweile gefestigte Rechtsprechung, wonach der Betrieb von Photovoltaikanlagen als Vermögensverwaltung anzusehen ist. Deckung muss also nach der Rechtsprechung wegen Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen auch dann erteilt werden, wenn kein Rechtsschutz für Selbständige gewährt wird.

Reaktion der Allianz:

„Der von Ihnen zitierten Rechtsprechung können wir uns leider nicht anschließen, da diese nicht nachvollziehbar ist.“

Bei solchen Verständnisproblemen helfen wir gern. Da wird es gerichtliche Nachhilfe geben.

Da dürfte allerdings die Gefahr bestehen, dass die zu erwartende Entscheidung bei Allianzen wiederum auf wenig Verständnis treffen wird. 😉

Allianz – wenn nicht so, dann so

Donnerstag, Oktober 14th, 2010

Dem Mandanten (GmbH-Geschäftsführer) wird aufgrund einer Kennzeichenanzeige (PKW auf GmbH zugelassen) Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen. Nach entsprechender Akteneinsicht informiere ich seine Allianz-Rechtsschutzversicherung hiervon und übersende meine Vorschussnote.

Gezahlt wird natürlich nicht, sondern um „eine Kopie des behördlichen Beschuldigungsschreibens gebeten, welches sich ganz konkret an unseren VN richtet“. Also erkläre ich der Allianz, dass ein solches Schreiben nicht existiert, die Ermittlungen sich jedoch ausschließlich gegen den Geschäftsführer richten (hatte ich doch schon gesagt, oder?).

Nun schweigt Allianz nachhaltig – also Mandanten entsprechend informiert und Rechnung beigefügt, zwecks Veranlassung einer Zahlung durch Allianz. Und siehe da: Allianz erteilt Kostendeckungszusage und kündigt Zahlung an. Geht doch, man muss nur wollen. 😉

Allianz – hat der „Patient“ sich erholt?

Freitag, Februar 12th, 2010

Deckungsanfrage per Mail am 10.02.10, 11:25 h,
Deckungszusage per Fax am 11.02.10, 19:31 h!

Kompliment, Herr Sch.!!

RAUG

Totschlag mittels Baustein

Montag, Dezember 14th, 2009

Natürlich wußte ich, daß die Verteidigungskosten wegen einer Unfallflucht nicht versichert sind.  Wenn ich das dem Auftraggeber erkläre, habe ich eine halbe Stunde Diskussion um die Frage, wofür er eigentlich die Prämie an die Rechtsschutzversicherung überweist.

In letzter Zeit stelle ich – so es der Mandant wünscht – grundsätzlich die Kostendeckungsanfrage bei der Versicherung. Daß der Schadenbearbeiter einen Baustein verwenden würde war mir klar; wie, hat mich dann aber doch verblüfft:

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
wir danken für Ihre Mitteilung.
Die Kosten der Strafverteidigung und des Verfahrens können daher von uns nicht erstattet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Allianz Rechtsschutz-Service GmbH

„Daher“ ist ein starkes Argument, fast noch stärker als „Aber!“. So stark, daß jede Gegenwehr erlahmt. Ein Totschlagsargument.

Daher weiß ich nun auch nicht weiter und habe dem Mandanten geraten, bei der Versicherung nachzufragen. Natürlich wird er nicht fragen. Er wird wieder zu mir kommen und mich fragen. Das ist auch gut so, wie der Berliner mittlerweile sagt.

Ich werde ihm erklären, daß da ein überarbeiteter Sachbearbeiter ein Kästchen für den Baustein 845x379ef versehentlich nicht angeklickt hat, der die Erklärung geboten hätte. So’was kann halt in den besten Familien vorkommen und auch wir machen Fehler. Dann werde ich ihn noch auf die Adressierung und die Anrede aufmerksam machen und darauf verweisen, daß unsere Briefe persönlich und verständlich verfaßt werden.

Jeder Mandantenkontakt ist ein Vertrauensbeweis. Ich werde die Gelegenheit nutzen, dem Mandanten unseren Beratervertrag gegen ein geringes Pauschalhonorar anzubieten. Herzlichen Dank, meine Service-GmbH!