Roland macht auf seinen Schreiben Werbung für die Plattform drebis:
„Sie ermöglicht eine schnelle, einfache und kostenlose Korrespondenz zwischen Rechtsanwalt und Rechtsschutzversicherer“
Soweit die Theorie. Rolands Praxis:
- o1.10.2010: Deckungsanfrage per drebis bei Roland.
- o8.10.2010: Rückfrage von Roland
- o8.10.2010: Rückfrage per Fax beantwortet (geht offensichtlich schneller)
- o2.11.2010: Deckungszusage von Roland für außergerichtliches Verfahren
- o2.11.2010: Telefax an Roland, dass auch Kostendeckung für das gerichtliche Verfahren benötigt wird, daneben Gebührennote übersandt
- 23.11.2010: Wiederum Rückfrage von Roland, Rechnung bleibt kommentarlos unbezahlt
- 24.11.2010: Rückfrage per Fax beantwortet, an Ausgleich Gebührennote erinnert
- o8.12.2010: Nochmals erinnert (s.o.)
- o9.12.2010: Roland erteilt endlich Kostendeckung für das gerichtliche Verfahren, Gebührennote bleibt weiterhin kommentarlos unbezahlt.
- o9.12.2010: Erneute (dritte) Erinnerung an Ausgleich der Gebührennote
…to be continued.?
Update 14.12.2010: Zahlungseingang.
Die Lösung ist eigentlich recht einfach:
Die Rechnung geht an den Roland-Kunden. Aufnahme der Tätigkeit nach Eingang der Zahlung.
Was lernen wir daraus?
Anwaltsbüros können bei nur einem Fall im Jahr gleich antworten, Rechtsschutzversicherer aufgrund der Fülle von Schadenfällen nach und nach 😀
@ Stefan:
Sehr originell! Aber was übersehen wir hier? Richtig: Anwaltsbüros haben wenige Mitarbeiter, Rechtsschutzversicherungen hingegen (meistens) viele – oder auch schlicht das Verhältnis Fälle ./. Mitarbeiter.
Rechtsschutzversicherer (auch Haftfpflichtversicherer) haben offensichtlich nicht eine Organisation, die es erlaubt, zeitnah zu reagieren.
Telefonieren ist völlig witzlos; kommt eine Verbindung zustande, ist der angeblich zuständige SB nicht greifbar und der Mensch am anderen Ende der Leitung hat keine Ahnung (und das, obwohl angeblich so viel über Computer läuft).
Faxe landen irgendwo zentral und werden nur schleppend auf die richtigen Städte und dort auf die richtigen Schreibtische verteilt.
Wenn Anwälte so arbeiten, sind sie sehr schnell pleite !
Dem Mandanten die Rechnung zu schicken, halte ich für unklug.
Der größte Teil unserer Mandanten wäre sehr ärgerlich – auf uns.
Der Mandant will in erster Linie ans Ziel, der Weg dorthin kann nicht schnell genug zurückgelegt werden.
Wir geben Abschriften unserer (Mahn-)Schreiben an RSV an den Mandanten, wenn das unkompliziert und preiswert per Fax oder mail geht.
Ansonsten teilen wir erst auf Nachfrage mit, dass wir dem Ziel leider nicht näherkommen, weil die RSV einfach nicht funktioniert.
Dadurch kommen schon etliche Mandanten selbst auf die Idee, zumindest die Gerichtskosten vorzulegen, „damit es endlich losgeht“.
@ Herrn RA Melchior
Der Roland verwaltet einen Bestand von ca. 1.420.000 Kunden.
Gehen wir doch spekulativ einmal von einem Schadenaufwand von 2 oder 3 Schäden bei 10 % der Kunden und mindestens 1 Schaden bei weiteren 30 % desb Bestands aus, so ergeben sich pro Jahr mehr als 1 Mio Neuschäden (die mehrjährigen Folgebearbeitungen lassen wir mal weg).
Bei groben 220 Arbeitstagen im Kalenderjahr entspricht dies 4545 Schäden pro Tag. Setzen wir dann für das Lesen des SW, das Anlegen der Akte, Nachdenken – ja , auch das tut man in der Versicherung – und für alle weitere Korrespondenz je Vorgang summarisch mind. (!) 10 min an, so sind dies 45.450 min – ergo 757 Stunden.
Jeder Sachbearbeiter arbeitet am Tag nach Tarif 7,5 Stunden, also schaffen dieser Schätzung nach ca. 100 Mitarbeiter eine einigermaßen taggenaue Bearbeitung.
Dies allerdings ohne Telefon, ohne Rückfrage, unter Annahme eines Fallabschluss am selben Tag und ohne jegliche Gewähr, denn wir schätzen ja nur……..
Und – wieviele Kollegen sind es dort ?
Vielleicht ist hier das „übersehen“ auch mal auf der ihrer Seite zu überlegen 🙂
@ Speedy Gonzales:
Was soll das bringen? Die Zahlen wären zu überprüfen, und wenn sie stimmen, sind 100 Mitarbeiter eben deutlich zu wenig. R+V z.B. antwortet regelmäßig binnen weniger Stunden!
bei der Auxilia gehts auch innerhalb von 2-3 Stunden, beim ADAC hab ich im Regelfall auch innerhalb von 1-2 Tagen Rückantwort….
Der Roland kann auch anders, aber wohl nur in eigenen Sachen.
Ich wurde beauftragt, die in einer Sache vorgerichtlich gezahlte Vergütung aufgrund auf den Versicherer übergegangenen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs gegenüber dem früheren Gegner geltend zu machen. Eine Nachfrage per Fax über die genaue Höhe der Forderung beantwortete der Roland noch am gleichen Tag.
Vertritt man hingegen den Versicherungsnehmer, ist der oben geschilderte Zeitablauf die Regel.
Da ich den Eindruck habe, das die meisten Versicherer können, wenn sie nur wollen, erinnere ich in wesentlich kürzerer Frequenz. Bei Anfragen mit wöchentlicher Wiedervorlage, be Rechnungen erst mit vierzehn, dann mit zehn Tagen und abnehmend. Auf die Nerven gehen hilft häufig, macht aber keine Freude.
@ RA Dorsch
Die anwaltliche Schweigepflicht gilt doch auch wenn der Mandant eine RSV ist, oder?
Der Versicherungsnehmer ist mein Mandant.