Ich bin mandatiert von einem Kollegen. Dieser hatte in einem gerichtlichen Verfahren eine Insolvenzabsicherung für seinen Mandanten erreicht. Der Roland hat nun den gerichtlichen Streitwertbeschluß ignoriert und setzt einen Einheitsstreitwert iHv 3.000,- € zur Begleichung der Kostennote meines Kollegen an.
Als der Mandant beim Roland telefonisch nachfragt, wird ihm erklärt, dass man ihm für den Fall, dass er verklägt würde, sofort Deckungszusage erteilen würde.
Ich habe daraufhin den Roland angeschrieben. Dieser hat mein Schreiben aber mit Schweigen quittiert.
Weiterer Bericht folgt.
Schicken Sie doch Ihre Sachverhaltsschilderung (und den Link zu diesem Beitrag) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu Kenntnis.
poststelle@bafin.de
http://www.bafin.de/beschwerden/beschwerden_bb.htm
Das Verhalten des Versicherers – allein sein Schweigen bereits – verstößt gegen die „Spielregeln“. Die Beschwerde wird den Versicherer dazu bringen, sich zu äußern.
Das Schweigen des RSV dürfte relativ einfach damit zu erklären sein, dass nicht der VN sondern der ursprünglich mandatierte RA wiederum Sie mandatiert hat.
Das verstösst gegen das Abtretungsverbot der ARB (Ist die Forderung überhaupt abgegetreten worden?)
Gebührenforderungen sind gegen den VN zu richten, hieran dürfte auch eine BAFIN-Beschwerde nichts ändern, ausser dass Sie allen Beteiligten Arbeit produziert.