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RSV-Blog – Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer
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Sture Scheck“zahler“

Veröffentlicht am Mittwoch, 7. Oktober 2009 um 20:33 Uhr · LVM

Im Unfall-Blog hatte ich bereits einen offenen Brief an die Scheck“zahler“ publiziert. Dieser gilt natürlich nicht nur für gegnerische Versicherungen, sondern ebenso auch für die Rechtsschutzversicherer der Mandanten.

Besonders hartnäckig zeigt sich hier der LVM, der trotz diverser Bitten in den letzten Jahren, doch von Scheck“zahlungen“ abzusehen, mit sturer Ignoranz immer wieder Verrechnungsschecks verschickt – so auch jetzt gerade wieder in einem aktuellen Fall.

Irgendwann reicht diese permanente Ignoranz einfach. Daher werde ich auch die Scheck“zahler“ unter den Rechtsschutzversicherungen künftig nur noch mit einem Link auf diesen Beitrag beglücken.

6 Kommentare

anonymisiert · 8. Oktober 2009 um 0:17 Uhr

Genau: Am besten Scheck von vornherein ablehnen. Ist bei mir in den Anspruchsschreiben standardmäßig drin.
Falls doch nen Scheck kommt: zurücksenden und bei Fälligkeit sofort Zahlungsklage erheben. Zahlung per Scheck ist keine Erfüllung. Das tut richtig weh. In kürzester Zeit sind die Pappenheimer erzogen!

anonymisiert · 8. Oktober 2009 um 12:17 Uhr

Herr Kollege Richter,
sollten wir uns mal sehen, haben Sie einen Kaffee frei.

anonymisiert · 12. Oktober 2009 um 13:53 Uhr

Wieso zurücksenden?
Die Versicherung kann ihn doch sperren lassen.

anonymisiert · 12. Oktober 2009 um 14:09 Uhr

Zurücksenden? Sowieso nicht – allenfalls shreddern.

anonymisiert · 17. Oktober 2009 um 22:29 Uhr

Schecks sind doch nirgendwo sichere Zahlungsmittel. Gerade in diesem sensiblen Bereich ist Ablehnen wahrscheinlich die beste Variante.

anonymisiert · 28. Oktober 2009 um 18:44 Uhr

Damit die Normalbürger verstehen, worum es bei dieser Diskussion geht, nachfolgende Entscheidung des BGH vom 10.05.2001, Az.: XII ZR 60/99
(http://tinyurl.com/yz5fhwc).