Der Kollege Uwe Gross aus Karlsruhe rügt das Nichtstun der ARAG:
Eile mit Weile ist wohl das Motto des Sachbearbeiters auf Seiten der ARAG in folgendem Fall:
Mein Mandant soll vorsätzlich ein nicht versichertes Fahrzeug im Straßenverkehr geführt haben; er meint, es liege Fahrlässigkeit vor. Die Staatsanwaltschaft bietet ihm die Einstellung gegen Zahlung von 400 EUR an, was ihm zu viel scheint und weswegen er meinen anwaltlichen Rat einholt. Die Deckungszusage wurde ihm mündlich erteilt. Bei unserer Besprechung erkläre ich ihm, daß und warum mir an einer schriftlichen Zusage gelegen ist.
Um diese bitte ich per „Eil-Fax“ vom 13.05.05 die ARAG unter Hinweis darauf, daß die von der Staatsanwaltschaft gesetzte Stellungnahmefrist am 18.05.05 ausläuft. Bis heute, 26.05.05 (an dem allerdings feiertagsbedingt in Ba.-Wü. keine Postzustellung erfolgt), bin ich noch ohne Antwort!
Würde der Kollege ebenso schnell wie die ARAG-Mitarbeiter arbeiten, müßte der Versicherungsnehmer wohl damit rechnen, daß das Gericht ihm bald die Anklageschrift zustellt.
Ich kann verstehen, daß dieser Fall von der ARAG ein wenig mit spitzen Fingern angefaßt wird. Bestätigt sich nämlich der ursprünglich erhobene Vorwurf, ist der Versicherer von der Leistung frei. Wenn der Sachbearbeiter noch weitere Zeit zur Prüfung braucht, dann sollte er aber bitteschön darauf hinweisen und den Versicherungsnehmer nicht im Ungewissen lassen. Das ist es hier, was nicht nur unhöflich ist, sondern nervt.