Die DAS hat offenbar ein Programm, das Auslagenpauschalen nach Nr. 7002 VV RVG auf 20,- EUR herunterkürzt. Deshalb gibt es mit denen regelmäßig Probleme, wenn man mehrere Angelegenheiten zusammen abrechnet.
Hat man drei Mal vollstreckt und rechnet drei Verfahrensgebühren nach Nr. 3309 VV RVG zusammen ab, dann kann natürlich aus jeder dieser Gebühren die volle Pauschale entstehen. In meinem Fall betrugen die drei Auslagenpauschalen zusammen 25,62 EUR, was der DAS ein Anschreiben wert war mit dem Hinweis auf die Obergrenze von 20,- EUR.
Ich konnte das zwar richtig stellen, aber eben nur durch weiteren Schriftverkehr.
Fazit: Man muss offenbar schon bei der Rechnungsstellung gleich eine Erläuterung mitliefern, um sich weiteren unnötigen Schriftverkehr zu sparen.
Liko Scheffler
stimmt, ich bin der Hin-und-Her-Schreiberei müde, inzwischen auch dazu übergegangen bei der Rechnungslegung alles zu begründen. Das erfordert natürlich erheblich mehr Aufwand, als früher bei der BRAGO -Abrechnung, aber dafür kommt das Geld schneller, ohne weiteren Verzug.
RA Winkler