Anwalts Liebling lässt den Kunden hängen

Ein Mensch ist glücklich, weil er einen feinen Rechtsschutzversicherungsvertrag bei der Advocard abgeschlossen hat; glücklich deshalb, weil er rundherum abgesichert ist und ihm nichts passieren kann. So weiß er es von seiner Versicherung.

Der glückliche Mensch findet einen Mini C. Sport von BMW so schick, dass er ihn neu bei einem BMW-Händler kauft.

Der glückliche Mensch liebt sein Auto und mag nicht, wenn es schmutzig ist und fährt damit in eine Waschanlage.

Der glückliche Mensch wird ganz unglücklich, als er sehen muss, dass nach Durchfahren der Waschanlage sein Dach-Heckspoiler, der serienmäßig zu diesem PKW gehört, herausgerissen ist und auch das Dach beschädigt hat.

Der Waschanlagenbetreiber streubt sich, den Schaden zu zahlen. Die Advocard gibt Deckungsschutz für die Klage gegen den Waschanlagenbetreiber, die Klage wird erhoben und…..! Ein Sachverständiger stellt fest, dass die Waschanlage völlig in Ordnung ist, dass aber werksseitig der Spoiler nicht richtig befestigt war.

Nun wird beim verkaufenden BMW-Autohaus die Schadensbeseitigung geltend gemacht und auch hierfür Deckungsschutz bei der Advocard eingeholt.

So weit so gut für den jetzt wieder glücklichen Menschen.

Das Autohaus ist vernünftig und erkennt an, den Schaden beseitigen zu müssen. Die Anwaltskosten für dieses Tätigwerden werden der Rechtsschutzversicherung aufgegeben, weil sich der BMW-Vertragshändler nicht im Verzug befunden hat.

Das kratzt aber die Advocard nicht. Sie beruft sich auf § 5 Abs. III b ARB 2000 und einige dazu ergangene Urteile und meint, nicht zahlen zu müssen, wenn die Gegenseite sofort anerkennt oder zahlt.

Der Versicherungsnehmer reibt sich nun die Augen. Versprochen war ihm das Rundherum-Sorglos-Paket, er bedient sich zur Durchsetzung seines Anspruchs eines Rechtsanwaltes, der macht seine Sache so toll, dass die Gegenseite sogleich das Geforderte tut ..–.. und seine Rechtsschutzversicherung lässt ihn auf den Kosten sitzen.

Die Advocard beruft sich auf LG Bielefeld, ags 03, 422 ff., auf LG Bochum, r+s 2001, 154 f. u.a. Urteile und kommt nicht einmal auf die Idee, zumindest im Wege der Kulanz diesen ehemals glücklichen Versicherungsnehmer aus dem Regen zu holen, in dem er nun steht.

Selbst wenn diese Urteile im Gegensatz zu AG Bühl, ZFS 2002, 250 und AG Düsseldorf, RuS 1990, 91 f. richtig sein sollten, ist der jetzt unglückliche Mensch ohne jedes Verständnis dafür, dass er die erfolgreiche Tätigkeit seines Anwaltes, für die ihm seine Advocard Deckungsschutz gegeben hatte, nunmehr selbst bezahlen muss, weil sich seine Advocard auf Spitzfindigkeiten aus den ARB beruft.

Schade für diesen Kunden und eine Warnung an potentielle Neukunden, die in solchen Fällen bei dieser Versicherung auf eine Kulanzlösung hoffen sollten.

5 Responses to “Anwalts Liebling lässt den Kunden hängen”

  1. anonymisiert sagt:

    die sind leider alle gleich, nach 1 Jahr bei der DEURAG bekam ich nun
    die Kündigung zugestellt. Bei meinem fassungslosen Anruf bekam ich die
    Auskunft „wir haben das Recht sie zu kündigen“. Antwort auf meine Frage –
    und warum bitte? „Sie haben mehr Leistung gefordert, als proportional üblich ist“. Ich hake nach – Sie meinen, weil ich Ihre Leistung in Anspruch genommen habe werde ich gekündigt? Die lachende Antwort des Sachbearbeiters „so könnte man es salopp ausgedrückt, auch nennen“.
    Was sagt man dazu?

  2. anonymisiert sagt:

    Ich habe nun seit 2000 einen Prozess am anderen laufen gewinne alle,die haftpflichtversicherung müsste meinen entstandenen schaden bezahlen. meine Advocard sicherte mir 2000 zu die kosten für den prozesse zu übernehmen .trotz 5 mal gewonnener prozesse ,was ja die gegenseite zahlen muss . schreiben die mir- das sie ( Hallo – keine kostendeckung übernehmen wollen – ja wo sind wir den. meine kohlen haben sie gern genommen ,ich habe gewonnen und die sind zu blöd vom gegner das geld zu holen . das holen sie von der -kuh die ,die milch giebt !!!! seit wann schlachtet man die vorher schon. nun ich weis eins, da ist niemand anwalts liebling, sondern angeschissen,und wenn du nicht den mumm hast dich zu wehren legste noch drauf.

  3. anonymisiert sagt:

    Ungalublicher Vorgang. Wir werden darüber berichten!

  4. anonymisiert sagt:

    Wo kann ich nicht versichern
    ob ich recht habe oder nicht( das
    die versichrungen nichts Ablenen )

    mochte mich rechtschutz versichern
    wo kann ich das machen ( bei wellscher
    Verdichtung ).

    Bitte um Hilfe danke schon mal voraus.

  5. anonymisiert sagt:

    Warnung vor „Anwalts Liebling“…………(*DEVK und DAS)

    Du willst eine Rechtsschutzveraicherung abschließen? Dann wende Dich an „Anwalts Liebling“ – aber nur dann, wenn Du Dir sicher bist, dass Du so gut wie nie in einen Rechtsschutzfall verwickelt sein wirst, denn Anwalts Liebling will wirklich nur Dein Bestes (Dein Geld) und will davon im
    Rechtsschutzfall nichts mehr abgeben. Solltest Du, selbst nach langer Mitgliedschaft bei der Advocard, in die Verlegenheit kommen, in einem Jahr einmal aus familiären Gründen, 4 kleine Rechtsschutzfälle melden zu müssen. wovon Du drei gewinnst und einer mit einer Kulanzregelung abgeschlossen wird, dann flattert Dir sehr bald danach die Kündigung ins Haus und Du bisr nicht mehr Advocards Liebling!
    Schlimmer noch „Anwalts Liebling“ stellt diese Kündigung ins Internet, was zur Folge hat, dass Dich Rekeine andere Rechtsschutzversicherung mehr annimmt, nocht einmal für eine Auto-chtsschutvericherung. Die DEVK, und eine Reihe andere eher un bedeutende Rechtsschutzversicherungen haben auf Grund dessen ein Aufnahme abgelehnt. Ich wunder mich, dass wir Verbraucher uns das gefallen lassen müssen. Sind wir Versicherten nur da, um diesen Instituionen
    unser Geld in den Rachen zu werfen, um dann erfahren zu müssen, dass die sich so viel Hintertürchen eingebaut haben, dass sie kaum noch zu Leistungen herangezogen werden können.
    So ist es mir vor 10 Jahren passiert. Da ich ein friedfertiger Mensch bin, habe ich bis heute keinen Liebling mehr für Anwälte gebraucht. Netterweise hat mir der ADAC vor 6 Jahren eine Auto-Rechtsschutzversicherung gewährt, die ich bis heute nicht in Anspruch nehmen musste.
    Großen Dank an den ADAC, der sich von Hyänen nicht zu beeinflussen scheinen lässt.
    Mit dem DAS habe ich vor mehr als 20 Jahren auch keine guten Erfahrungen gemacht. Er hat sichnach 10-jähriger Mitgliedschaft geweigert, den ersten Rechtsschutzfall zu übernehmen, woraufhin ich gekündigt habe.
    Wer nun nach einer zuverlässigen RV sucht, der solle mal alle anderen unter die Lupe nehmen oder am besten versuchen so zu leben, dass er keine von diesen dubiosen Einrichtungen nötig hat!