In der aktuellen DAV-Depesche, dem Newsletter des DeutscherAnwaltVerein wird auf eine irreführende Werbung zugunsten der ÖRAG hingwiesen:
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, die Dachorganisation der Deutschen Sparkassen, hat zusammen mit seinem Rechtsschutzversicherer, der ÖRAG, eine bundesweite Kampagne gestartet, die eine irreführende Werbung beinhaltet. Unter der überschrift „Was kostet mein Recht?“ werden Rechtsanwaltsvergütungen für gerichtliche und außergerichtliche Vertretung im vier- und fünfstelligen Bereich einem kleinen dreistelligen Rechnungsbetrag der Sparkasse gegenübergestellt. Wie dies geschah, können Sie hier sehen.
In Zeiten des erhöhten Wettbewerbsdrucks bittet der DAV seine Mitglieder, verstärkt auf irreführende Werbung auf dem Rechtsberatungsmarkt zu achten und fordert die Sparkassen auf, die Anwaltschaft diffamierende Werbung zu unterlassen.
Diesem Aufruf schließe ich mich an.