Deckungsanfrage in einer zivilrechtlichen Angelegenheit mit Vorschussanforderung (1,3 Gebühr) am 30.05.08, Deckungszusage am 03.06.08, Zahlungseingang *in voller Höhe* am 04.06.08 – keine verzögernden Rückfragen, kein Hinweis, es stehe ja noch nicht fest, ob die Regelgebühr anfallen werde o. ä., was man von einigen Konkurrenzunternehmen so gewohnt ist!
Weiter so!
RAUG