Wir haben eine Mandantin wegen des Vorwurfes des Einfahrens in die Umweltzone ohne Plakette erfolgreich verteidigt. Daß dieser Verstoß im allegemeinen 40,00 € und einen Punkt kostet, dürfte hinlänglich bekannt sein. Nicht jedoch dem ADAC, was an folgendem Schriftwechsel offenbar wird:
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
Angewiesen sind:
VV-Nr. 5100 Owi—Grundgebühr      50,00 EUR
VV-Nr, 5101 Verfahrensgebühr        40,00 EUR
VV-Nr, 5115 Erledigungsgebühr      55,00 EUR
VV-Nr. 7002 Postentgelt pauschal    20,00 EUR
VV-Nr, 7000 Kopien                          5,50 EUR
VV-Nr, – Weitere Kosten                     12,00 EUR
VV-Nr, 7008 Mehrwertsteuer 19,0 %Â Â Â 32,59 EUR
Summe                                               216,09 EUR
Wählten Sie zutreffende Gebührentatbestände?
Wir gehen lediglich von einer Owi-Sache unter € 35,– aus?
Unwissenheit, oder beweist der sonst so dröge ADAC neuerdings Phantasie beim kürzen?
Unsere Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beziehen uns auf Ihr obligatorisches Gebührenkürzungsfax vom 25.9.08.
Ein Blick auf den Ihnen vorliegenden Anhörungsbogen, insbesondere auf die Normenkette des Verstoßes und der Zitierung des BKat hätte Ihnen aufgezeigt, daß der Vorwurf punktebedroht ist und demzufolge mit mindestens 40,00 € bemessen wird.
Gerne klären wir Sie weiter auf und teilen Ihnen mit, daß der Verstoß mit 40,00 € und einem Punkt bedroht ist.
In künftigen Fällen können Sie vorher gerne auf unserer Website vorbeischauen, wo die gängigen Verkehrsverstöße “ so auch dieser “ mit ihrer Rechtsfolge verzeichnet sind.
Insoweit haben wir die Gebühren korrekt berechnet und sehen nunmehr deren Ausgleich bis zum 2.10.08 entgegen.
Wir erlauben uns, über Ihre diesmal phantasievolle Regelkürzung auf www.rsv-blog.de zu berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Handschumacher,
– Rechtsanwalt –
Es bleibt abzuwarten, auf welche abenteuerliche Begründung der ADAC seine Kürzung jetzt stützen wird….