Seit Monaten wird der Rechtsschutzversicherer des Clubs kritisiert für seine Sturheit und Arroganz gegenüber den Vertretern seiner Versicherungsnehmer. Zahlreiche Beiträge im RSV-Blog beschreiben dessen unakzeptables Verhalten. Offenbar merken die da unten in ihrem schönen München schon nichts mehr.
Heute morgen habe ich einmal mehr diesen Satz
„… haben wir einen Vorschuß angewiesen.“
im Faxempfang vorgefunden. Nichts zur Höhe, kein Bezug zu unserer detaillierten Vorschußrechnung. Wie gehabt. Wenn man der Mitarbeiterin, Frau B., einmal hypothetisch unterstellen möchte, sie hätte nachgedacht beim Abfassen dieses Unsinns, heißt das doch im Klartext:
Es ist uns völlig Brause, was Du, Anwalt, da schreibst und liquidierst. Und komm‘ mir bloß nicht mit dem Gesetz, in dem steht, das der Rechtsanwalt die Gebühr bestimmt. Was gezahlt wird, bestimmen wir. Basta!
Ist aber nur eine Hypothese. Wahrscheinlicher ist, daß die Sachbearbeiter und deren Leitung überhaupt nicht mehr nachdenken.
Denn dann würden auch Sätze wie dieser hier, der mich heute in einer anderen Sache erreichte, gar nicht erst auf’s Papier kommen:
… können wir nicht erkennen, woraus sich die Gebühr oberhalb der Mittelgebühr ergibt.
Dem ist eine Abrechnung mit gut dreiseitigem Anschreiben, in dem die Kriterien des § 14 RVG ausführlich erläutert wurden, und weitere 50 (!) Seiten Anlagen zur Dokumentation unserer Tätigkeit vorausgegangen.
„… können wir nicht erkennen.“ Aha! Womit denn auch ?
Wir werden den beiden Versicherungsnehmern die verweigerte Leistung des ADAC in Rechnung stellen und den Wechsel zu einem aufgeweckten sowie mit allen Sinnen ausgestatteten Versicherer empfehlen.
12 986 423-0/003E und 12 327 778-3/006E