Der Kölner Kollege Andreas Schwartmann berichtet in seinem Weblog Justitia Colonia über eine scheinheilige Deckungszusage der Advocard für eine anwaltliche Erstberatung.
Erst sagt der Versicherer die Deckung für eine Beratung durch den Anwalt zu: „Obwohl der Rechtsschutzvertrag eine solche Versicherungsleistung nicht vorsieht, werden wir sie erbringen.“ schreibt die Advocard sinngemäß dem Anwalt.
Dumm für den Versicherungsnehmer ist in diesem Fall aber, daß eine Selbstbeteiligung von € 250,00 vereinbart war. Und die Rechtsschutzversicherung zahlt deshalb die Kosten der Erstberatung also leider doch nicht.
Kein Wunder also, wenn sich der Kunde am Ende für dumm verkauft vorkommt. Und zwar zu Recht.
kommentiert Rechtsanwalt Schwartmann.
Ein weiteres Beispiel dafür, daß in sehr vielen Fällen eine Selbstbeteiligung nur dem Versicherer nützt und sie besser nicht vereinbart werden sollte.