Handakte WebLAWg macht auf eine Vorabmeldung in der Capital aufmerksam. Demnach sind 70 % der Rechtsanwälte mit Abrechnungspraxis der Rechtsschutzversicherer unzufrieden:
„Die deutschen Anwälte sind mit den Entgelten der Rechtsschutzversicherer unzufrieden. In einer exklusiven Umfrage, die das Wirtschaftsmagazin Capital in Kooperation mit dem Anwalt-Such-Service durchführte, beklagten bundesweit 70 Prozent der 120 befragten Anwälte, dass die Assekuranz heute größere Probleme bei der Kostenübernahme macht als in der Vergangenheit. Knapp drei Viertel der Advokaten monierten außerdem, dass die Versicherer ihre Honorarrechnungen ohne Rücksprache eigenmächtig kürzen.
Insbesondere die neuen Rechtschutz-Policen, die oft mit Offerten für eine telefonische Rechtsberatung verknüpft sind, kommen bei den Anwälten schlecht weg. Laut Capital-Umfrage gehen 57 Prozent der Befragten davon aus, dass die Versicherer mit solchen Angeboten in erster Linie nur ihre Kosten reduzieren wollen. Fast jeder Fünfte (18 %) ist sogar überzeugt, dass der Telefon-Service den Mandanten nichts bringt. Lediglich jeder zehnte befragte Anwalt hält telefonische Beratung in einfachen Rechtsfragen für sinnvoll.“
Aus Sicht der Versicherung ist nicht entscheidend, ob wir Anwälte mit der RSV zufrieden sind. Entscheidend ist, ob der VN unzufrieden ist.
Es liegt an uns Anwälten, den VN die Probleme mit der RSV spüren zu lassen.
Zum Beispiel: Ihre Versicherung zahlt nicht, begleichen Sie bitte meine Vorschußrechnung, sonst geht die Sache nicht weiter.
Oder: Ihre Versicherung zahlt nicht, rufen Sie da mal an und fragen, warum nicht gezahlt wird.
Mein Traum ist immer noch der pensionierte Lehrer als Mandant (ich darf das sagen, ich bin selber Lehrerkind), der seine RSV bei einem Unternehmen mit Büro hier in der Nähe hat. Ich würde dem Mandanten dann empfehlen, einfach mal bei der Versicherung vorbeizufahren, um die Sache mit dem zuständigen Sachbearbeiter mal in einem persönlichen Gespräch ausführlich zu erörtern.