Advocard – Versicherungsfall ausgeschlossen?

Was schreibt Anwalts Liebling?

„Ein Versicherungsfall ist nicht eingetreten. Die vorsorgliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen ist nicht versicherbar. Wir können daher die Kosten in dieser Angelegenheit nicht übernehmen.“

Was war geschehen? Der Versicherungsnehmer der Advocard hatte Mitte August einen (unverschuldeten) Wasserschaden in der Wohnung erlitten, den er umgehend seiner Hausratversicherung meldete. Der schickte er Mitte September auch die Schadenunterlagen (Anschaffungsquittungen etc.), mit – sehr großzüg bemessener – Zahlungsfrist zum 31.10.2007. Da keine Zahlung kam, beauftragte er nach Fristablauf einen Anwalt mit der Durchsetzung seiner Ansprüche, und die Advocard möchte dessen Kosten – immerhin stolze 316 Euro und 18 Cent – nicht begleichen.

„Vorsorgliche“ Wahrnehmung rechtlicher Interessen, wenn der Anspruchsgegner sich schon im Verzug befindet? Naja, dachte sich der Anwalt, da hat der gestreßte Sachbearbeiter bei der Advocard wohl den falschen Textbaustein erwischt, das läßt sich mit einem Anruf klären. Klären? Denkste! Denn

„auch nach erneuter überprüfung sehen wir hier derzeit keinen Versicherungsfall. Nach VVG besteht keine bestimmte Frist für den Versicherer innerhalb der er zu entscheiden hat.“

Das steht zwar im Versicherungsvertragsgesetz ein wenig anders drin, aber im Kern scheint es der Advocard darum zu gehen, der ungeschriebenen Vertragsbedingung Geltung zu verschaffen, wonach der Versicherungsfall vom Versicherungsschutz selbstverständlich ausgeschlossen ist.

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