Lange Zeit war Ruhe, nun schickt AdvoCard wieder den lustigen Kollegen W. ins Rennen, der vermeintliche Auskunftsansprüche der AdvoCard geltend macht.
Angesehen davon, dass die Rechtsgrundlage dieses Begehrens (O-Ton: „Meine Mandantin hat einen unmittelbaren Auskunftsanspruch gegen Sie“) so eindeutig nicht ist, ist der in Bezug genommene Fall hier schlicht unbekannt:
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 30. April 2010 teile ich mit, dass der dort erwähnte Fall „*** ./. *** 219/08“ hier nicht bekannt ist. Daher weise ich schon aus diesem Grunde – und im übrigem vorsorglich auch gem. § 174 BGB – Ihre dort erhobenen Auskunftsansprüche zurück.
Selbstverständlich sehe ich mich daher auch nicht gehalten, die beigefügte Gebührennote des Kollegen – immerhin 272,87 € nach einem Wert von 2.072,62 € – offensichtlich die Leistungen der AdvoCard – zu bezahlen. Vielmehr habe ich im Gegenzug gebeten, die durch die unberechtigte Aufforderung hier entstandenen Anwaltsgebühren auszugleichen. Mal sehen, was jetzt kommt.
P.S. Interessant wäre, ob die AdvoCard die Gebührennote des Kollegen tatsächlich bezahlt (hat).
P.P.S.: AdvoCard weigert sich natürlich auch, meine Kosten in dieser Aktion zu erstatten.