Allianz – Versehentlich keine Leistung

Der Hamburger Rechtsanwalt Kai Breuning berichtete auf der Mailingliste der Rechtsanwälte über eine versehentliche Leistungsverweigerung der Allianz.

Ich hatte kürzlich ein mietrechtliches Mandat. Der Mandant ist bei der Allianz versichert.

Einer von zwei Mietern ist Mitglied des Mietervereins. Mit Gegenwehr war zu rechnen. Die Mieter sind in erheblichem Zahlungsverzug. Es gibt ein rechtskräftiges Zahlungsurteil. Einer der Mieter ist ausgezogen und vom Gerichtsvollzieher nicht zu finden. Der andere Mieter zahlte niemals pünktlich. Dies ausgeurteilten Rückstände wurden nicht bedient. Zu allem überfluss wurde noch ein nicht angemeldeter Untermieter aufgenommen, obwohl dies ausdrücklich untersagt worden war.

Dies alles brachte die Mandanten dazu, dass nunmehr das Mietverhältnis gekündigt werden sollte. Ich habe dann eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug von über zwei Monatsmieten erklärt. Gleichzeitig habe ich sämtliche Vertragsverstöße abgemahnt und insoweit eine neuerliche, hilfsweise Kündigung angedroht. Es sollte auf jeden Fall vermieden werden, dass das Mietverhältnis fortbesteht.

Erwartungsgemäß hat der Mieter Hilfe beim Mieterverein gesucht. Aufgrund der aussichtslosen Lage dann aber doch die Kündigung akzeptiert. Jedoch ist er zunächst nicht ausgezogen und hat auch keinen Auszugstermin benannt. Aus diesem Grund wurde eine Räumungsklage eingereicht. Der Mieter ist dann vor Zustellung der Klage doch ausgezogen. Der Vermieter war sehr zufrieden.

Die RSV wollte nun meine außergerichtlichen Kosten nicht begleichen. Sie führte an, dass sie der Auffassung sei, dass es dem Versicherungsnehmer zuzumuten gewesen wäre, die Kündigung selbst auszusprechen.

Ich habe der RSV mitgeteilt, dass dann die Kündigung möglicherweise nicht gehalten hätte. Und dass ich der Auffassung bin, das es Aufgabe eines Anwaltes ist, dies sicherzustellen. Und das gerade für die richtige und rechtzeitige Beratung und Betreuung durch einen Rechtsanwalt eine RSV da ist.

Die RSV drückte daraufhin lediglich ihr Bedauern aus, von ihrer Ansicht nicht abweichen zu können. Nachdem ich dies dem Mandanten mitgeteilt habe und ihn aufforderte, meine Rechnung auszugleichen, wurde er bei der RSV vorstellig.

Dann war es nur ein „Versehen“ und meine Rechnung wurde vollständig beglichen.

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen
Kai Breuning
– Rechtsanwalt –

Bremer Str. 28a
21073 Hamburg
Tel.: 040 – 24 88 21 96
Fax: 040 – 24 88 21 97
mailto:post@ra-breuning.de
www.ra-breuning.de

Die Allianz hat ihre Chance leider vertan, ihren Versicherungsnehmer davon zu überzeugen, daß sie die im Vergleich zu anderen Versicherern höheren Prämien auch verdient hat, die der Mandant von RA Breuning an sie gezahlt hat. Bei ebay gäb’s dafür maximal eine neutrale Bewertung.

Gruß von
Carsten R. Hoenig

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