Die Lieblingsanwälte der ÖRAG

Offenbar hat die ÖRAG Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten abgeschlossen, die bereit sind, für Dumpingpreise zu arbeiten, vielleicht in der Hoffnung darauf, im Gegenzug mit Mandaten versorgt zu werden. Der Kollege Uwe Gross aus Karlsruhe berichtete mir von einem Fall, in dem die ÖRAG ihre Versicherungsnehmerin an einen solchen Billiganwalt zu vermitteln versuchte, obwohl sie bereits in Herrn Gross einen Anwalt ihres Vertrauens gefunden hatte.

Herr Gross schrieb mir folgendes:

Einmal mehr habe ich mit der ÖRAG Abrechnungsprobleme:

Frau B. hat mich um Wahrnehmung ihrer Interessen gebeten. Sie sei im Rahmen einer Auseinandersetzung von einem Nachbar-Ehepaar geschlagen worden, der Mann habe dann noch versucht, sie zu überfahren. Sie fordere Schadensersatz und Schmerzensgeld. Sie habe bereits selbst bei der Polizei Strafanzeige erstattet, wisse jedoch weder die Tagebuchnummer noch den Namen des Sachbearbeiters. Ihr sei jetzt allerdings zugetragen worden, das Ehepaar habe seinerseits Strafanzeige gegen sie erstattet, mit welchen Sachverhaltsangaben wisse sie allerdings nicht. Dies alles wurde in höchster Aufregung und recht langatmig dargelegt.

Ich bin mit Frau B. so verblieben, dass ich zunächst versuchen würde, Akteneinsicht zu erhalten, um mich danach dann gegebenenfalls gegen die Nachbarn vorzugehen. Nach zwei unbeantwortet gebliebenen Akteneinsichtsersuchen habe ich Frau B. meine Vorschußrechnung übermittelt, wobei ich eine 1,3 Geschäftsgebühr zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer aus 2.000 € erbeten habe.

Auf Bitten von Frau B. habe ich mit Faxschreiben vom 12.01.05 nochmals den Grund und die Umstände meiner Beauftragung dargelegt. Hierauf hat die ÖRAG mitgeteilt, die „von Ihnen abgerechnete Geschäftsgebühr gemäß RVG W 2400… ermäßigt“ zu haben, da „unter Berücksichtigung des uns bekannten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG“ ein Gebührensatz von 1,0 für ausreichend erachtet werde, „,um Ihre Tätigkeit angemessen abzugelten“.

Auf meinen Rat hat Frau B. deswegen ein Telefonat mit der ÖRAG geführt. Bei diesem hat nach ihren Angaben der Sachbearbeiter sich weiterhin geweigert, mehr als eine 1,0 Geschäftsgebühr zu zahlen, und im übrigen sinngemäß geäußert, Frau B. hätte sich lieber von Anfang an an ihren Rechtsschutzversicherer wenden sollen, von wo ihr dann ein Kollege (oder ,,Kollegen“) benannt worden wäre(n), welche(r) sich an die Abrechnungsvorgaben der ÖRAG halten würde(n).

Der Fall wurde dem BAFin vorgelegt!

MfG

RA Uwe Gross
Eulenweg 3 * 76149 Karlsruhe
Fon +49-0721-705546
Fax +49-0721-9703509

info@ra-gross.com

Ob hier nun 1,0 oder 1,3 Gebühren angemessen waren/sind, kann streitig diskutiert werden (wobei ich meine, daß der unter der Mittelgebühr liegenden 1,3 Gebührenvorschuß hier durchaus angemessen ist). Zu Recht reklamiert RA Gross aber den höchst unanständigen Versuch des ÖRAG-Mitarbeiters, einen Keil zwischen Anwalt und Mandant zu treiben und das Vertrauensverhältnis zwischen ihnen zu (zer)stören.

Herr Gross wird mich über das Ergebnis seiner Beschwerde informieren und ich werde im RSV-Blog darüber berichten.

Gruß von
Carsten R. Hoenig

2 Responses to “Die Lieblingsanwälte der ÖRAG”

  1. anonymisiert sagt:

    Herr Kollege Gross teilte mir am 22.4.05 mit, daß die ÖRAG vom BAFin am 15.4.05 zur Stellungnahme zu der Beschwerde aufgefordert wurde. Am 21.4.05 konnte Herr Gross den Eingang des Restbetrages verzeichnen.

    Vielleicht war aber auch der Beitrag hier im RSV-Blog die Ursache für die rasche Reaktion der ÖRAG. 🙂

    Schade, daß der Versicherer sich durch solcherlei Verhalten wegen eines zweistelligen Betrages um die gute Reputation bringt.

    Nun ist der Ruf beschädigt und gespart hat der Versicherer auch nichts.

  2. anonymisiert sagt:

    Hallo,

    die Örag Versicherung hat noch ganz andere Vorgehensweisen um sich um Kosten und Zahlungen zu drücken.
    Das sogenannte Infotel dient nur dazu den Versicherten zu unbedachten Äußerungen zu bewegen die dann ein Schreiben zur Folge haben die dem Versicherten sogar eine Kostenübernahme wieder wegnimmt.
    Habe ich jetzt zweimal so erlebt.
    Verlust bisher 10 000 Euro – keine Beratung nur unfreundliche wiederwillige Auskünfte die teils nicht stimmen – einzige Möglichkeit Kündigung der Versicherung

    Hans Petermann