So steht es auf der Homepage. Und die Wirklichkeit?
Der Mandant begehrt Rechtschutz für eine Bußgeldsache wegen angeblicher Geschwindigkeitsüberschrei- tung. Die Deckungsanfrage geht unter Vorlage u.a. des Anhörungsbogens, meines Akteneinsichtsersu- chens und Doppel meiner Rechnung (Mittelgebühren nach Nrn. 5100, 5103 und 5109 = netto 435 EUR) am 30.05.06 an die Allrecht. Zahlungsfrist wird zum 13.06.06 gesetzt Am 02.06.06 erhalte ich deren Fax-Mitteilung, dass „noch einige Prüfungen erforderlich“ seien. Dann Funkstille. Am 15.06.06 teilt der Mandant mit, er sei angeschrieben und um Mitteilung gebeten worden, was er denn gegen den Vorwurf einzuwenden habe. Diese Frage beantworte ich am gleichen Tag für ihn und setze Nachfrist zum 22.06.06. Am 28.06.06 liegt noch immer keine Deckungszusage vor. Ich schreibe den Mandanten an und rege an, mir Mandat gegen die Allrecht zu erteilen.
Am 29.06.06 kommt endlich per Fax die Deckungszusage verbunden mit der Mitteilung, der Anfall einer Gebühr nach Nr. 5109 VV RVG sei ungewiss, man habe sie bei der Vorschusszahlung gestrichen.
Im Urteil des AG Darmstadt vom 27.06.05 (305 C 421/04) etwa kann der zweifelnde Sachbearbeiter nachlesen, was in einer durchschnittlichen Bußgeldsache dieser Art als Vorschuss angemessen ist: 435 EUR! Der Mandant wird also klagen müssen, damit ihm die Allrecht die Kosten vorstreckt, die ich fordern kann, bevor ich überhaupt tätig werde. Inzwischen habe ich bereits Akteneinsicht gehalten und einen weiteren Besprechungstermin mit dem Mandanten vereinbart.
Fazit: wer Recht behalten (oder zumindest darum kämpfen) will, dem ist mit einem geduldigen Rechtsanwalt besser gedient als mit der Allrecht!
Diese Erfahrung habe ich als Allrecht-Kunde auch gemacht, letzendlich mußte ich immer die Anwälte selber zahlen, Allrecht ist eine teure, unseriöse und sinnlose Rechtschutzversicherung.
Immer Ärger mit der Allrecht Rechtsschutzversicherung AG
Es fing alles relativ harmlos an. Mir flatterte ein Brief eines Rechtsanwalts ins Haus. Angeblich hätte mir jemand ( Mister X ) eine 5 stellige Summe anvertraut und möchte diesen Betrag gerne zurück haben. Das war vor ca. einem dreiviertel Jahr. Mittlerweile habe ich gehört, dass diese Person spielsüchtig und ein Drogenproblem haben soll.
Als ordentlicher Mensch ist man natürlich rechtsschutzversichert und fühlt sich sicher. Bei der Allrecht AG angerufen, Fall geschildert und Schadensnummer erhalten. Empfohlen wurde mir von der Allrecht ein Rechtsanwalt aus Braunschweig. Der solle richtig gut sein und auf solche Fälle spezialisiert.
Dort einen Termin gemacht und hingefahren. Der erste Termin fand im 1. Stock eines recht ungepflegten Büros unter dem Lärm eines Bohrhammers statt. Nebenan wurde ja noch gebaut. Das Schreiben an den gegnerischen Rechtsanwaltes kam ca. eine Woche später. Der Rechtsanwalt hatte wortwörtlich das geschrieben, was ich gesagt hatte. Dann passierte eine Weile nichts mehr.
Irgendwann hatte ich ein Schreiben von einem Insolvenzverwalters in der Post, der meinte, ich solle doch das Geld von Mister X zurückgeben. Da ich mich mit so etwas nicht auskenne, fuhr ich mit diesem Schreiben zum Rechtsanwalt ( noch meines Vertrauens ) und wollte von ihm eine Auskunft, was das bedeuten würde. Er sagte mir “ Ich habe jetzt keine Zeit. Muss nach Magdeburg. Melde mich. „. 3 Wochen später erhielt ich von dem Rechtsanwalt ein schreiben an den Insolvenzverwalter von Mister X.
Das, obwohl der Rechtsanwalt keine Erlaubnis dazu hatte und ich die mündliche Beratung gefordert hatte.
Dann kam Post von der Allrecht AG : Die Allrecht AG lehnt die Kostenübernahme ab.
Vom Rechtsanwalt : Die Allrecht AG würde den Fall ablehnen. Ich hätte denen ja gesagt, dass es sich nur um einen 4 stelligen Betrag handeln würde. Außerdem sei eine Kostenübernahme in diesem Fall nicht möglich, da es sich in diesem Fall ja schon um einen Firmenrechtsschutz handeln würde, den ich nicht hätte. Bei dem Brief war auch die Kostennote des Rechtsanwaltes 4 stelligen Betrag.
Ich legte gegen die Entscheidung der Allrecht AG Einspruch ein. Eine Woche später kam die allerletzte Mahnung vom Rechtsanwalt. Eine Woche später der Mahnbescheid, gegen den ich Einspruch einlegte.
Die Allrecht AG forderte noch Unterlagen von meinem Rechtsanwalt ein und von mir, um den Fall noch mal zu prüfen.
Mittlerweile wendete ich mich an den Verein Versicherungsombudsmann e.V.
Die Antwort schnell per Mail. Wörtlich : „Leider kann ich nicht für Sie tätig werden, da die ALLRECHT Rechtschutzversicherung AG zu den wenigen Unternehmen gehört, die nicht Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. sind „.
Heute kam das Schreiben der Allrecht AG. Sie lehnen nicht nur die Kostenübernahme ab, sondern ich kann mir auch keinen Rechtsbeistand nehmen, der mich im Verfahren gegen “ meinen Rechtsanwalt “ unterstützt.
Ich fühle mich von der Allrecht AG betrogen. Für mich sieht das schon aus wie ein abgekartetes Spiel der Allrecht AG und dessen Rechtanwälte gegenüber den Versicherten.
So kann es einem ehrlichen Bürger ergehen, der noch nie etwas verbrochen hat.