… so hatte der Kollege Hoenig am 23.03.06 geschrieben. Das hat man sich dort zu Herzen genommen: es wird zwar weiter frech gekürzt, aber immerhin mit folgendem Kommentar (auf der überweisung!):
„Wir haben einen nachvollziehbaren Vorschussbetrag angewiesen“.
Gefordert hatte ich bei Einspruchseinlegung gegen einen Strafbefehl wegen versuchter Nötigung und nachfolgender Verkehrsunfallflucht eine Grund-, Verfahrens- und Termins(mittel)gebühr und Nebenkosten, insgesamt 667,40 EUR. Wer kann mir helfen, die 400,00 EUR Vorschuss nachzuvollziehen?
Heute ist die Terminsladung zum 12.07.06 eingetroffen, ob der Mandant sich freut, wenn ich ihm sagen muss, dass er den Termin alleine wird wahrnehmen müssen, wenn sich sein Rechtschutzversicherer nicht schnellstens eines besseren besinnt?
Vielleicht so: Zunächst wird mit konstanter Boshaftigkeit ignoriert, dass Vorschuss auf sämtliche entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren (!) verlangt werden kann.
Dann wird die Grundgebühr 4100, die Verfahrensgebühr 4104 (jeweils Mittelgebühr) und die Dokumentenpauschale 7000 VV RVG angesetzt, macht 325.- Teuro. Zzgl. 52.- Teuro Märchensteuer ergeben sich 377.- Teuro, das Ganze großzügig aufgerundet macht 400.- Teuro.
Wirklich „nachvollziehber“ ist dieser Unfug allerdings nicht.