ALLRECHT – nix recht!

Fehler können jedem passieren, aber DAS ist nun wirklich zu viel:

die Allrecht teilt mir in einem Schreiben zur Sache E…/K… 106/09 mit, dass sie „die Zusatzgebühr nicht berücksichtigen (könne), da eine Mitwirkung an der Einstellung nicht vorliegt.“
Nur: das Aktenzeichen 106/09 gehört zur Akte B…/V… und in der Akte E…/K… (103/09) habe ich denen keine Rechnung geschickt.
Dann kommt heute die Zahlung (ca. 1/2 Rechnungsbetrag) mit Angabe der Rechnungsnummer …06. Schade nur: diese Rechnung gehört nicht zur Akte E…/K…, sondern zur Akte E…/M… 198/09). Dort allerdings hatte ich einen Vorschuss für ein gerichtliches Mahnverfahren angefordert, und darin steht (selbstverständlich) nichts von einer „Zusatzgebühr für die Mitwirkung an der Einstellung“, denn die gibt es in Bußgeld- oder Strafverfahren und um solche handelt es sich weder bei E…/K…, noch bei E…/M… und schon gar nicht bei B…/V…

Wie schön, dass heute mein Rechner streikte, da hatte ich doch alle Zeit der Welt herauszufinden, was der Herr Sachbearbeiter eigentlich will!

RAUG

11 Responses to “ALLRECHT – nix recht!”

  1. anonymisiert sagt:

    Ohje, mein Beileid, das kann einem echt die Woche versemmeln. Aber immerhin: Kompliment an den detektivischen Spürsinn 🙂

  2. anonymisiert sagt:

    Ein solcher Aktenverhau macht auch keinem Sachbearbeiter Spaß, weil die Fehlerbeseitigung einfach Zeit und Nerven kostet. Klar, der Fehler kann auf Seiten der RSV gemacht worden sein, aber mit gleicher Wahrscheinlichkeit beim Anwalt. Mögliche Fehlerquellen beim Anwalt:
    1. Falsche Schadennummer wird angegeben (oft RA ohne RA-Software)
    Kanzlei verwendet der Einfachkeit halber ein altes Anschreiben und tauscht nur das eigene Aktenzeichen aus.
    2. Verwechselung von Schadennummer und Policennummer
    Der RA gibt nicht die Schadennummer, sondern die Policennummer an. Dann muss die Posteingangsstelle entscheiden, welchem Schaden das Schreiben zugeordnet wird. Selbstverständlich sollte das der Sachbearbeiter nochmals prüfen, dafür ist aber meist zu wenig Zeit.
    3. Verschiedene Angelegenheiten in einem Umschlag/Faxübertragung
    Typische Situation:
    Anschreiben: „übersenden wir anliegende Schreiben zur Kenntnisnahme/ Erledigung“ – EINE Schadennummer – 15 Seiten Schriftsatz, drei Kostennoten zu verschiedenen Schäden.
    Die Posteingangsstelle liest nicht den gesamten Schriftverkehr, sondern ordnet innerhalb von Sekunden zu. Ärger über angeblich nicht eingegangene Schriftstücke ist vorprogrammiert. Mein Tip: Eine Schadennummer – ein Umschlag/ eine eigene Faxübertragung.
    4. Der Supergau:
    Abrechnung mehrerer Schäden, eventuell sogar über Policen hinweg mit Verrechnungen, in einem Anschreiben. Sachbearbeitung ist schiere Massenbewältigung. Mein Tip: Jeden Schaden einzelnen abrechnen, alles andere ist zu fehler- und damit ärgeranfällig.

  3. anonymisiert sagt:

    ja wir Rechtsanwälte schreiben unsere Schreiben auch auf Butterbrotpapier mit der Kugelkopfschreibmaschine.
    Außerdem sind wir natürlich zu doof, um unser Büro den modernen Gegebenheiten der Versicherungsindustrie anzupassen.
    *Kopfschüttel*

  4. anonymisiert sagt:

    @ Sachbearbeiter:

    was will uns dieser Kommentar sagen: wegen der Angabe einer falschen Schadennummer in einer Sache wird im Antwortschreiben das Wort-Aktenzeichen einer zweiten Sache und das nummerische Aktenzeichen einer dritten Sache verwendet (deren Protagonisten mit *diem* RSV überhaupt nichts zu tun haben!!!)???
    Da merkt man doch gleich, aus welcher Ecke der Kommentar kommt!!

    Und: ich *habe* eine Anwaltssoftware, ich habe in meinem Bezugsschreiben nur in dieser einen Sache korrespondiert (das mache ich seit 33 Jahren nicht anders!)( und ich *habe* die mir in *dieser* Sache von der Allrecht genannte SNR verwendet!

    Der Kommentar: „so etwas darf einfach nicht passieren“ und „dafür sollte man sich entschuldigen“ hätte S. besser zu Gesicht gestanden!

  5. anonymisiert sagt:

    Dem kann ich mich nur anschließen. Ich habe selten so wenige brauchbare Angaben in Schreiben gesehen, die mir ermöglichen, einen Vorgang zuzuordnen, wie in den Schreiben von RSV. Gerne auch genommen: überweisungen ohne unser Az., bei denen ich mich nicht einmal am Betrag zur richtigen Akte hangeln kann, da dieser mit keinem unserer Rechnungsendbeträge übereinstimmt und auch vorab kein Schreiben der RSV eingegangen war, in dem eine Zahlung avisiert und beziffert wurde.

    Sehr gelacht, lieber Sachbearbeiter, habe ich übrigens über: „Die Posteingangsstelle ordnet innerhalb von Sekunden zu.“

  6. anonymisiert sagt:

    @ Sachbearbeiter

    Nehme den Hinweis auf mögliche Fehlerquellen meinerseits gerne an.

    @ alle Kollegen

    Das war offensichtlich ein Flüchtigkeitsfehler. Zum Glück passiert uns sowas NIE…

  7. anonymisiert sagt:

    @ RA Schepers:

    ich kann nur *dringend* die Lektüre des Ausgangspostings empfehlen!!!

    > Zum Glück passiert uns sowas NIE…

    weshalb schreibe ich wohl: „Fehler können jedem passieren“?????

    > ein Flüchtigkeitsfehler

    haben Sie mal nachgezählt:

    – falsches nummerisches AZ
    – falsches Wort-AZ
    – falscher Textbaustein (oder was auch immer)

    .. und dass in der Rechnungsnummer auch noch ein Fehler steckte, habe ich großzügigst verschwiegen. 🙂

    Wenn Sie das noch *einen* *Flüchtigkeitsfehler* nennen …

    RAUG

  8. anonymisiert sagt:

    Upps, so schnell beleidigt? Das wollte ich nicht. Ich wollte lediglich aufzeigen, was von Anwaltsseite optimiert werden kann.

    @ RA Anders

    Kugelkopf auf Butterbrotpapier? Schon lange nicht mehr gesehen.

    Anwälte zu doof, ihr Büro den modernen Gegebenheiten der Versicherungsindustrie anzupassen?

    Zu doof sicher nicht, ich will hier niemanden angreifen. Aber manchmal fehlt es doch an Vorstellungkraft, welche Massen im Tagesbetrieb zu bewältigen sind. Der Wurm muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler.

    Anderes Beispiel:

    Viele RSV führen Akten rein elektronisch, d.h. Schriftsätze werden eingescannt. Druckt der RA sein Aktenzeichen in einem farbig hinterlegten Kasten oder druckt er mit dunkelgrauer Schrift auf hellgraues Büttenpapier, weil es so elegant aussieht, verzweifelt derjenige, der ein solches Schriftstück am Bildschirm entziffern will.

    Man kann ja unterschiedlicher Auffassung sein, ob Versicherungsschutz besteht oder in welcher Höhe Gebühren anfallen, aber bei der Frage der Aktenführung haben RA und RSV die gleichen Interessen: Schreiben und Zahlungen (in beiden Richtungen) sollten schnell und eindeutig zugeordnet werden können.

    @ skugga

    Ich habe damit nicht gemeint, dass die Posteingangsstelle, nachdem sie den Briefumschlag geöffent hat, losflitzt, die Akte holt und diese Akte nach 15,3 Sekunden beim Sachbearbeiter auf dem Schreibtisch liegt. Aber die Posteingangsstelle wirft einen Blick auf das Schreiben und entscheidet sofort, wo das Schreiben hinkommt. Die Wahrscheinlichkeit, dass auf Seite 18 des daumendicken zusammenhafteten Papierstapels ein Schriftsatz entdeckt wird, der einer anderen Behandlung bedürfte, tendiert einfach gegen Null.

  9. anonymisiert sagt:

    @sachbearbeiter
    auch bei uns werden alle Schreiben eingescannt.
    Und auch für uns ist es wichtig, die Schreiben den richtigen Akten zuzuordnen.
    Alleine deshalb legen wir darauf größten Wert.

    Der Unterschied bei uns ist bloß, daß wir zur Not ein Schreiben auch mühsam „per Hand“ zuordnen, wennmal was am Aktenzeichen nicht stimmt.

    Bei Versicherungen habe ich den Eindruck, daß Sachen die nicht in Sekundenschnelle zugeordnet werden können, in die virtuelle Rundablage wandern.

    Ich habe noch nie einen Kollegen erlebt, der behautete er habe eine Fax/Schreiben nicht erhalten.

    Bei Versicherungen kommt das aber erschreckend häufig vor.

  10. anonymisiert sagt:

    @ Sachbearbeiter: Mein Lachanfall bezog sich auch nicht auf flitzende Sachbearbeiter, sondern darauf, dass selbst Faxe mit dem großen, dicken Vermerk „Eilt“, bestehend aus 1 (in Worten: einer) Seite, auf der z. B. darauf hingewiesen wird, dass in einer Woche die Berufungsfrist abläuft (Schaden-Nr. stimmte übrigens), nach eben dieser Woche noch immer nicht auf dem Tisch des SB eingetrudelt waren und ich mir bei meiner telefonischen Nachfrage die patzige Antwort abholen durfte, ich solle mal nicht so eine Hektik mache, das dauere halt. Auch auf meinen Hinweis auf den Fristablauf war keine größere Lust zu verspüren, der Sache eine gewisse Eilbedürftigkeit zuzusprechen.

    Ein wenig Bereitschaft, noch am gleichen Tage eine Rückmeldung hinsichtlich der Deckungszusage für die Berufung zu geben, kam erst auf, als ich am Telefon die Möglichkeit in den Raum gestellt habe, den Versicherungsnehmer auf mögliche Schadenersatzansprüche gegenüber seiner RSV hinzuweisen.

    Sowas ist nur noch traurig.

  11. anonymisiert sagt:

    Nachdem die Anwälte unter uns dank Sachbearbeiter nun wissen, was wir so alles falsch machen (können), darf ich zu unserer – und natürlich des SB bei der Allrecht – Ehrenrettung die *wahre* Ursache für das Tohuwabohu nennen: der SB hat nichts falsch gemacht, ich – wer hätte das gedacht – auch nicht – nein: ein technischer Fehler war schuld (teilt heute die Allrecht mit)!

    Na, diese neue Generation von Elektronischen Geräten! Ändert doch der Scanner in meinem Schreiben Namens- und Zahlen-AZ sowie die Rechnungsnummer ab und der Computer, dieser Schelm, kürzt meine Rechnung für das Mahnverfahren und begründet das damit, dass ich bei der Einstellung des Bußgeldverfahrens garnicht mitgewirkt habe und der arme SB weiß nicht, wie ihm geschieht! Hätten wir uns doch gleich denken können!

    Nur: wo bleibt jetzt die 2. Hälfte meines Vorschusses???? Aber da wird SACHBEARBEITER uns schon aufklären, was ich da falsch gemacht habe (nur vorsichtshalber: ja, ich habe ein Konto! Ja, ich gebe das immer in meinen Rechnungen an! Sogar richtig!!! Nein, es ist nicht farbig unterlegt! Hab‘ ich etwas vergessen??)

    Keep smiling!

    RAUG