ARAG – nicht souverän.

Herr Rechtsanwalt Torsten Bornemann aus der Berliner Kanzlei Burkhard Goßens teilte der Redaktion bereits im vergangenen Jahr ein merkwürdiges Verhalten der ARAG mit:

Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,

hier ein summarischer Erfahrungsbericht mit der ARAG-RSV in Berlin/Düsseldorf, an dem ich Sie gern teilhaben lasse:

In einer rechtsschutzversicherten Sache weisen wir eine telefonische Anfrage der ARAG, mit der von uns Unterlagen zum Versicherungsfall abgefordert werden, damit zurück, dass wir diese ohne Entbindung von der Schweigepflicht seitens des Mandanten und mangels Auftrages nicht übersenden werden und verweisen an den Versicherungsnehmer.

Daraufhin wendet sich die ARAG schriftlich an den Versicherungsnehmer und teilt diesem mit, dass sich die ARAG „leider“ an ihn wenden und um übersendung der Unterlagen bitten müsse. Anschließend beschwert sich der Berliner Kundenbetreuer telefonisch noch beim Mandanten und weint sich aus, dass dessen RA doch so unfreundlich gewesen sei, wie mit der ARAG umgegangen werde und der Mandant sich doch einen anderen Anwalt suchen solle.

Getoppt wird das Ganze noch dadurch, dass – aus welchen Gründen auch immer – ein weiterer durch uns vertretener Versicherungsnehmer unter Mitteilung von Fragmenten des o.g. Sachverhaltes

    („zu o.g. Rechtsschutzfall haben wir heute ein Schreiben an … gerichtet. Wir geben nachfolgend den gesamten Wortlaut wieder: In dieser Angelegenheit teilt uns Ihr Rechtsanwalt mit, dass er nicht von der Schweigepflicht entbunden worden sei und deshalb nicht in der Lage sei und den Widerspruchsbescheid zusenden. Insofern müssen wir uns leider an Sie wenden und Sie bitten und den entsprechenden Bescheid zu schicken
    Anm.: Interpunktion, Orthographie, Satzbau sind dem Original entnommen.)

verwirrt wird. Offenbar soll auch diesem ein Wechsel des Rechtsanwalts nahegelegt werden, denn die ARAG erbietet sich, eine entsprechende Empfehlung auszusprechen.

Nicht gerade souverän, wie ich finde.

Natürlich ist der ARAG ein Rechtsanwalt lieber, der die Interessen des Versicherers vertritt. Als Mandant sollte man aber eher Wert darauf legen, daß der Anwalt seine Interessen, also die des Mandanten, vertritt. Notfalls auch gegenüber der ARAG.

2 Responses to “ARAG – nicht souverän.”

  1. anonymisiert sagt:

    Keine Frage, die beleidigte Leberwurst zu spielen, steht der RSV nicht zu, vorallem nicht in dieser Art und Weise.

    Dennoch verstehe ich nicht, warum der Berichterstatter nicht einfach die Kosten dem Mandanten in Rechnung stellt: Eine 0,5 Geschäftsgebühr dürfte für die paar Kopien und das kurze Schreiben an die RSV doch angemessen und für den Mandanten nicht allzu teuer sein, zumal ja aus dem niedrigeren Kostennoten-Streitwert abgerechnet wird.

    Wenn der Mandant dann sagt, nö, die paar Euro zahl ich nicht, ok, dann weiß er, dass er eben selbst ein bisschen hin- und herschreiben darf.

    Sich jedoch komplett zu verweigern versteht weder der Mandant, noch wird ein solches Verhalten irgendetwas bei den Rechtsschutzversicherern ändern. Der Mandant kann sich auch doch gar nicht auf Augenhöhe juristisch mit der RSV auseinandersetzen, da gibt es wirklich nur Verlierer: RSV hat doppelt Arbeit, Mandant versteht nur Bahnhof, Anwalt hat zwar sein Geld, aber einen Mandanten weniger plus Negativ-Propaganda.

    Mal was grundsätzliches:

    Bei allem Ärger, den man bei Lektüre dieses Blogs teilweise wirklich gut nachvollziehen kann, kommt mir auch immer zu kurz, dass die RSV nicht nur die Wurzel allen übels, sondern auch Quell der Glückseligkeit sein können:

    In meiner Kanzlei hätte ich 20% weniger Umsatz gehabt, gäbe es die RSV nicht. Welcher vernünftig denkende Mensch geht gegen einen 50-EUR Owi-Bescheid vor, wenn der Anwalt bis zu 700 EUR kostet?

    Auch die Kollegen, die das Glück hatten, die sehr lukrativen „Schrott-Invest“-Bankgeschichten abzuwickeln, dürften ohne RSV heute nicht ein goldenes Kanzleischild an der Hauswand hängen haben.

    Es ist eben wie so oft im Leben:

    Jede Medaille hat zwei Seiten. Ok, die ARAG vielleicht nur eine.. 😉

  2. anonymisiert sagt:

    Ist ja auch klar, daß man sich bei rechtsschutzversicherten Mandaten so blöd anstellen muß wie nur möglich, schließlich ist man als Anwalt ja kein simpler Dienstleister sondern Organ der Rechtspflege und muß auf hohem Roß daherreiten…
    Warum fragt man den Mandanten nicht gleich nach seiner Rechtsschutzversicherung und nimmt sich die 10 Minuten Zeit für eine vernünftige Deckungsanfrage?
    Ich würde auch keinem Freund einen Anwalt empfehlen, der sich da anstellt oder so etwas extra berechnet.
    Schließlich gibt es genug gute Anwälte denen man nur die Nummer seiner Rechtsschutzversicherung nennen muß um abgesehen von eventuellen Selbstbehalten mit dem Thema Kosten durch zu sein.