Anwalt im Reisegewerbe?

AdvoCard macht Werbung mit „noch mehr Leistung“, u.a.:

· Unsere kompetenten und erfahrenen Kooperationsanwälte sind immer für Sie da – Tag und Nacht.
· Unsere mobilen Anwälte kommen auch nach Hause, ins Krankenhaus oder an den Arbeitsplatz. Wählen Sie im Schadenfall einfach 040 / 23 73 19!

Da bin ich doch eher froh, kein AdvoCard-Kooperationsanwalt zu sein. 😉

4 Responses to “Anwalt im Reisegewerbe?”

  1. anonymisiert sagt:

    Ich weiß nicht wie andere Kollegen es halten, aber ich besuche Mandanten wenn diese nach einem Unfall im KH oder zuhause liegen. Ich sehe dies als Service an, den man seinem Mandanten bieten sollte….an den Arbeitsplatz komm ich nur wenns dort Ärger gibt….

    und ich bin kein AdvoCard Vertragsanwalt…..

  2. anonymisiert sagt:

    Nach meiner Erinnerung bieten die Rechtsschutzanwälte der APRAXA eG (http://www.apraxa.de) diesen Service bereits seit 2003. Die arbeiten ja auch für DEVK und LVM. Konnte es aber auf der homepage der APRAXA gerade auf die Schnelle nicht finden. Wollte mich insoweit RA Bauer anschließen: Die Advocard hat den Hausbesuch nicht erfunden!

  3. anonymisiert sagt:

    Das LG Bonn hatte da gewisse Bedenken. 😉

  4. anonymisiert sagt:

    hmm….das Urteil ist aus dem Jahr 2000 – ob das heute noch so entschieden werden würde?

    Beispiel: Mandant hatte Verkehrsunfall, man wird angerufen, Mandant erklärt seine Lage und bittet um einen Hausbesuch. Begehe ich als Anwalt einen Wettbewerbsverstoß wenn ich ihm anbiete, die Formalien bei ihm zuhause aufzunehmen? Soll ich die Mandatsabwicklung ruhen lassen bis er wieder selber mobil ist?